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Mehrfach-Kindsmord von Solingen

Presserat rügt "Bild.de", "Süddeutsche.de" und "Rheinische Post"

Der Deutsche Presserat hat "Bild.de", die "Rheinische Post" und die Online-Ausgabe der "Süddeutschen Zeitung" für ihre Berichterstattung über den mehrfachen Kindsmord in Solingen gerügt. Alle drei Zeitungen hatten Passagen aus einem WhatsApp-Chat zwischen dem einzigen überlebenden elfjährigen Sohn und dessen zwölfjährigen Freund bzw. einer Freundin veröffentlicht.

Meedia Redaktion03.12.2020 15:29
Foto: Presserat

Zuerst hatte RTL Auszüge aus den Chat-Protokollen veröffentlicht, für TV-Berichterstattung ist der Presserat allerdings nicht zuständig. Der Presserat sah in den Veröffentlichungen des privaten Chatverlaufs zweier Kinder vor dem Hintergrund eines traumatisierenden Ereignisses eine Verletzung ihrer Menschenwürde nach Ziffer 1 des Pressekodex.

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