E-Privacy: Das Aus für „Berechtigtes Interesse“
Die EU kippt den Rechtsgrund „Berechtigtes Interesse“, wenn es um die Speicherung personenbezogener Daten geht. Das geht aus einem geleakten Entwurfsdokument hervor, das MEEDIA vorliegt. Anwältin Valeria Hoffmann hält das Dokument für authentisch und erwartet, dass es sogar der letzte Entwurf ist, bevor es in die Gesetzgebung geht.
Das ist ein echter Paukenschlag für das digitale Marketing. Wer auf seiner Website Daten sammelt, kann sich nicht mehr auf „Berechtigtes Interesse“ berufen, sofern die zu verabschiedende E-Privacy-Richtlinie dem entspricht, was der aktuelle Entwurf der Europäischen Union vorsieht. Das "Berechtigte Interesse" war bislang der Persilschein für Datenschutzmuffel. Viele Website-Betreiber scheuten die Absprungquote, die durch die Cookie-Banner ausgelöst wird und speicherten munter weiter personenbezogene Daten, ohne den Nutzer darüber zu informieren. "Im Zweifel begründen wir das mit ,Berechtigtem Interesse'", lautete die gängige Totschlagformel in entsprechenden Projektkreisen.