BGH-Urteil
"Bild"-Suche nach "G20-Verbrechern" war zulässig
Die ”Bild”-Zeitung durfte nach den schweren Ausschreitungen beim Hamburger G20-Gipfel 2017 mit Fotos von G20-Verbrechern nach Zeugen der Vorfälle suchen. Eine abgebildete Frau unterlag mit ihrer Unterlassungsklage in letzter Instanz beim Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH).
Meedia Redaktion14.10.2020 15:28
Aus dem Text werde deutlich, so die Richter in ihrer Begründung zum bereits Ende September gefällten Urteil, dass die Polizei bei der Aufklärung auf Unterstützung angewiesen sei. Dazu leisteten die Fotografien einen ”kontextgerechten Beitrag, indem sie das thematisierte Geschehen zusätzlich und zudem sehr authentisch veranschaulichen”. (Az. VI ZR 449/19)