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Causa Yaghoobifarah

Schlechter Stil ist kein Fall für den Staatsanwalt

Laut der "taz" bleibt die unsägliche Kolumne "All cops are berufsunfähig" wohl ohne juristische Konsequenzen für die Autorin. Gut so: Auch Pöbel-Beiträge gehören von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die "taz" täte aber gut daran, aus der Causa Hengameh Yaghoobifarah zu lernen.

Ben Krischke08.09.2020 09:28
Eine Demonstrantin solidarisiert sich bei einer Black Lives Matter-Demonstration in Berlin mit der umstrittenen "taz"-Autorin Hengameh Yaghoobifarah,
Eine Demonstrantin solidarisiert sich bei einer Black Lives Matter-Demonstration in Berlin mit der umstrittenen "taz"-Autorin Hengameh Yaghoobifarah, Foto: Imago Images / IPON

Mit ihrer Kolumne "All cops are berufsunfähig" hatte die taz-Autorin Hengameh Yaghoobifarah im Juni eine heftige Debatte über die Grenzen der Meinungsfreiheit losgetreten. Die war so heftig, dass es postwendend Morddrohungen gegen die Autorin gegeben haben soll. Ein Bericht des Focus, die Autorin hätte ausgerechnet die Polizei dann ihrerseits um Hilfe gebeten, wies Yaghoobifarah aber zurück. Dennoch illustriert dieser Fall gut, dass stumpfe Provokation zwar Aufmerksamkeit generiert, am Ende aber nur einen Teufelskreis in Gang setzt, der keine Gewinner kennt: weder die Autorin, noch die Polizei, noch die taz und auch nicht die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG), die Strafanzeige wegen "Beleidigung" und "Volksverhetzung" gegen die Autorin gestellt hat.

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