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Printvermarktung

„FAZ“ und „SZ“ melden Gemeinschaftsbetrieb beim Kartellamt an

Die geplante Allianz zwischen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" und der "Süddeutschen Zeitung" in der Printvermarktung nimmt konkrete Formen an. Beide Tageszeitungs-Verlage haben jetzt beim Kartellamt die Gründung eines Gemeinschaftsbetriebs angemeldet.

Gregory Lipinski27.07.2020 09:58
Die "FAZ" –
Die "FAZ" – Foto: Imago

Nach intensiven Verhandlungen über ein gemeinsames Bündnis in der Printvermarktung wollen die Verlage der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) und der Süddeutschen Zeitung (SZ) hierfür jetzt grünes Licht von der Bonner Wettbewerbsbehörde. Sie haben beim Kartellamt einen Gemeinschaftsbetrieb angemeldet, in dem sie die Printvermarktung beider Medienhäuser bündeln wollen. Geführt wird die Anmeldung bei der Kartellbehörde unter dem Aktenzeichen (B 7-140/20).

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