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BGH-Urteil

Facebook darf Nutzerdaten nicht ungebremst zusammenführen

Facebook muss seinen Nutzern künftig eine Wahlmöglichkeit bei der Sammlung und Verknüpfung von Daten aus anderen Internetdiensten anbieten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Dienstag in Karlsruhe eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf auf, mit der der Vollzug einer entsprechenden Verfügung des Bundeskartellamtes aufgeschoben worden war

dpa24.06.2020 07:19

Die Behörde hatte dem Betreiber des sozialen Netzwerks untersagt, von seinen Nutzern die pauschale Zustimmung zum Sammeln und Verknüpfen von Daten zu verlangen, ohne die Alternative einer weniger umfangreichen Datennutzung anzubieten. (KVR 69/19)

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