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BGH-Urteil

Cookie-Zustimmung darf nicht voreingestellt sein

Aktiv zustimmen oder nur nicht widersprechen? Für das Setzen von Cookies hat der BGH ein Urteil gefällt, doch die Meinungen um die Wirkung gehen auseinander

Igor Hirsch29.05.2020 09:53
Foto: Imago

Cookies sind allgegenwärtig im Internet. Wer sie auf seinen Internetseiten setzen will, braucht nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Donnerstag aber in jedem Fall die aktive Zustimmung der Nutzer. Konkret ging es um den Streit zwischen dem Anbieter von Online-Gewinnspielen, Planet49, und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen. Ein voreingestellter Haken im Feld zur Cookie-Einwilligung benachteilige den Nutzer unangemessen.

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