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Marken

Teillöschung im Markenrecht: Firmen dürfen mit "Black Friday" werben

Über Jahre stritten Firmen um die Vorherrschaft des Begriffs "Black Friday" im Online-Geschäft mit Anwaltsschreiben und Abmahnungen. Nun hat das Bundespatentgericht entschieden, dass die Wortmarke "Black Friday" für einige wesentliche Dienstleistungen des Bereichs "Werbung" gelöscht werden muss.

27.02.2020 11:14
Foto: Meedia

Der Begriff "Black Friday" war im Jahr 2013 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Marke eingetragen worden. Inhaber der Marke ist die Super Union Holdings Limited in Hongkong. Die ursprünglich aus den USA stammende Wortmarke und der zugehörige Aktionstag hat sich in den vergangenen Jahren auch in Deutschland zu einem Milliardengeschäft entwickelt. Es ist die Zeit im November für Schnäppchenjäger, satte Rabatte zu ergattern. Wegen der bisher unsicheren Rechtslage erfand der Elektronikhändler Media Markt beispielsweise den "Red Friday".

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