NetzDG-Bilanz: Behörde hat bislang 1.300 Bußgeldverfahren gegen Plattformanbieter eingeleitet
Rund 1.300 Bußgeldverfahren hat das Bundesamt für Justiz im Zuge des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) bislang angestoßen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung hervor, über die das "Handelsblatt" zuerst berichtete. Die große Mehrheit bezieht sich dabei auf das Beschwerdemanagement.
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat seit Einführung des Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) etwa 1.300 Bußgeldverfahren gegen die Anbieter sozialer Netzwerke eingeleitet. Im Einzelnen geht es um unterschiedliche Pflichten im Zuge des Gesetzes, wie das Beschwerdemanagement der Plattformen, das laut NetzDG für Nutzerinnen und Nutzer leicht erreichbar und ständig verfügbar sein soll. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage des FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae hervor, die dem "Handelsblatt" vorliegt.