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"Kohl-Protokolle": Teilerfolg für Witwe des früheren Bundeskanzlers im Streit mit Ghostwriter

Seit seinem Erscheinen beschäftigt das Buch "Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle" die Justiz. Nun hat ein Gericht dem Autor Heribert Schwan erneut die Verbreitung von Zitaten des Ex-Kanzlers verboten. Maike Kohl-Richter kämpft zudem vor dem BGH um Millionen.

redaktion12.12.2019 08:24
Heribert Schwan
Heribert Schwan Foto: Oliver Berg/dpa

Die Witwe des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl hat im Dauerstreit gegen dessen Ghostwriter einen neuen Teilerfolg erzielt. Der Autor Heribert Schwan darf zahlreiche weitere Zitate aus seinem 2014 erschienenen Buch "Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle" nicht mehr verbreiten. Das entschied das Kölner Landgericht am Mittwoch. Ansprüche gegen den zu Random House gehörenden Buchverlag Heyne hat Maike Kohl-Richter dagegen nicht. Kohl-Richter und Schwan wollen nach Angaben ihrer Anwälte Berufung gegen das Urteil einlegen. (Az.: 28 O 11/18)

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