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Zu presseähnlich: Stadt Dortmund verstößt mit Internetseite gegen das Grundgesetz

Das Landgericht Dortmund hat ein womöglich wegweisendes Urteil im Streit um den Internet-Auftritt der Stadt verlesen. Es bestätigt den Dortmunder Lensing-Wolff-Verlag ("Ruhr Nachrichten") in der Ansicht, das städtische Portal sei zu presseähnlich und verstoße damit gegen das Grundgesetz.

redaktion08.11.2019 14:09
Bild: Stefanie Kleemann, Dortmund-Agentur, Stadt Dortmund

Der Verlag der "Ruhr Nachrichten“ hatte eine Zivilklage eingereicht, weil die Stadt Dortmund mit dem Portal "dortmund.de“ seiner Ansicht nach journalistische Inhalte anbiete. Darin sah der Verlag einen Verstoß gegen das Grundgesetz und darin gebotene Staatsferne der Presse.

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