Anzeige
News

Entlastung für die Verlagsbranche: Printhäuser zahlen reduzierten Steuersatz auf digitale Presseprodukte

Große Erleichterung bei den Verlagen: Der Bundestag hat ein Jahressteuergesetz verabschiedet, das einen ermäßigten Steuersatz auch auf Apps, Websites und Datenbankangebote für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften vorsieht. Damit werden faktisch elektronische und gedruckte Presseprodukte bei der Umsatzsteuer gleichgestellt.

redaktion08.11.2019 08:30
Der Deutsche Bundestag
Der Deutsche Bundestag

Nun also doch. Bislang stand die Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf digitale Zeitungen, Zeitschriften und Bücher auf der Kippe. Doch jetzt soll auf die digitalen Verlagsangebote der reduzierte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 Prozent gelten. Das hat gestern der Bundestag im Jahressteuergesetz verabschiedet. Damit werden faktisch elektronische und gedruckte Presseprodukte bei der Umsatzsteuer gleichgestellt.

Anzeige