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"Team Wallraff": Heimliche Filmaufnahmen im Pflegeheim waren nur teilweise zulässig

Das Oberlandesgericht Dresden hat in einem Urteil über verdeckte Aufnahmen des Undervocer-Recherche-Teams "Wallraff" die Rechtmäßigkeit dieser Recherchemethoden bestätigt. Damit milderte das OLG ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts Leipzig. Dieses hatte zugunsten zweier Klägerinnen entschieden, die darin ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sahen.

redaktion27.09.2019 12:15
Günter Wallraff
Günter Wallraff ©Foto: TVNOW / Stefan Gregorowius

In dem konkreten Fall geht es um die Investigativreportage "Hinter geschlossenen Türen – Undercover in Psychiatrien und Jugendhilfe" des "Team Wallraff", die RTL im März ausgestrahlt hatte. Schon kurz nach Ausstrahlung war klar, dass der Fall RTL noch weiter beschäftigen wird (MEEDIA berichtete). Unter anderem zogen zwei Krankenschwestern der Vivantes-Klinik in Berlin-Spandau gegen RTL vor Gericht und erwirkten im Mai eine einstweilige Verfügung. Sie seien mit versteckter Kamera gefilmt worden und trotz Verpixelung erkennbar gewesen. Damit seien ihre Persönlichkeitsrechte verletzt worden.

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