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Gericht stuft Livestreams der “Bild” als zulassungspflichtigen Rundfunk ein

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Livestream-Angebote der "Bild"-Zeitung als zulassungspflichtigen Rundfunk eingestuft. Das geht aus einem Urteil vom Donnerstag hervor, wie ein Sprecher des Gerichts erläuterte. Die Kammer hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zugelassen.

redaktion26.09.2019 15:00
"Bild"-Chef Julian Reichelt
"Bild"-Chef Julian Reichelt

Im April hatte das Berliner Oberverwaltungsgericht (OVG) eine Beschwerde der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) gegen das Medienhaus Axel Springer zurückgewiesen. Am Verwaltungsgericht fiel nun die endgültige Entscheidung in erster Instanz. Die Kammer wertete als ein Kriterium, dass dem Livestream-Angebot ein Sendeplan zugrunde liege.

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