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EuGH zu Google-Klage: "Recht auf Vergessenwerden" gilt nur innerhalb der EU
Seit 2014 gilt in der EU das sogenannte "Recht auf Vergessen" im Internet. Personen haben damit unter bestimmten Umständen das Recht, Links auf Webseiten mit privaten Inhalten bei Google entfernen zu lassen. Dieses Recht gilt jedoch nicht weltweit, stellte das EuGH nun klar.
redaktion24.09.2019 12:16
Suchmaschinenbetreiber wie Google müssen Links aus ihrer Ergebnisliste nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs demnach nicht weltweit löschen, wenn dies ein EU-Bürger verlangt. Die Ergebnisse müssten jedoch in allen EU-Versionen der Suchmaschine gelöscht werden, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag.