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Presserat rügt "Bild" wegen "Schwertmord"-Bericht – Herkunft des Frankfurter Täters durfte genannt werden

Die Herkunft des Täters vom Frankfurter Hauptbahnhof durfte genannt werden, hat der Deutsche Presserat nun entschieden. Zugleich sprach er 13 Rügen aus – u.a. gegen die "Bild"-Zeitung wegen ihrer Berichterstattung zum Stuttgarter Schwertmord.

redaktion13.09.2019 12:45
Presserat
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Der Deutsche Presserat sah in der Berichterstattung zur Tat am Frankfurter Hauptbahnhof Ende Juli keine Verletzung des Pressekodex. An der Herkunft des Gewalttäters, der eine Frau und ihren Sohn vor einen einfahrenden Zug gestoßen hat, bestand ein berechtigtes öffentlichen Interesse. Die Tat sei ein besonders schweres und in ihrer Art außerordentliches Verbrechen gewesen, urteilte der Presserat. Und wies damit eine entsprechende Beschwerde zum Thema ab.

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