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Im Streit der Verlage gegen Google: EuGH erklärt deutsches Leistungsschutzrecht für "nicht anwendbar"

Deutsche Verlage haben im Streit mit Google um das Leistungsschutzrecht eine Niederlage erlitten. Dem Europäischen Gerichtshof zufolge sei das 2013 eingeführte deutsche Leistungsschutzrecht rechtlich "nicht anwendbar". Die damalige Bundesregierung habe versäumt, das Gesetz der EU-Kommission vorzulegen und notifizieren zu lassen.

Robert Tusch12.09.2019 09:21

Damit entfällt die formale Grundlage für den Prozess, den die Verwertungsgesellschaft (VG) Media und Google über Lizenzzahlungen für die Nutzung von Medieninhalten führten. Dem EuGH zufolge handelt es sich bei dem 2013 eingeführten deutschen Leistungsschutzrecht um eine "technische Vorschrift". Die Europäische Union hätte den Entwurf damit notifizieren müssen. Das hat die schwarz-gelbe Bundesregierung jedoch versäumt. Das Urteil bestätigt die Auffassung des Landgerichts Berlin, das das EuGH in dieser Rechtsfrage im Mai 2017 beauftragt hatte.

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