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Lokalzeitungsverband erfreut: Ermäßigte Mehrwertsteuer auf E-Books und E-Papers beschlossen

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Bei E-Books sowie bei digitalen Zeitungen und Magazinen gilt künftig nur noch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz. Das beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes. Das Gesetzt muss vom Bundestag noch abgesegnet werden. Der Verband Deutscher Lokalzeitungen (VDL) begrüßt die Entscheidung.
„Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sind auch steuerlich gleich zu behandeln – unabhängig davon, ob sie auf Papier oder in elektronischer Form erscheinen“, sagte die auch für Medien zuständige Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) nach Angaben ihres Hauses in Berlin. Es komme nicht auf die Form an, sondern auf den Inhalt. „Eine vielfältige Presselandschaft ist für eine freie und unabhängige Meinungsbildung unverzichtbar – ganz gleich, ob die Inhalte online oder gedruckt vermittelt werden“, sagte Grütters. Auch der kulturelle Wert eines Buches erschöpfe sich nicht in seiner gedruckten Form.
Für Print- und gedruckte Presseerzeugnisse gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent, für die digitalen Varianten sind bisher die vollen 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Eine inzwischen gekippte EU-Regelung schrieb bisher einen Mindestmehrwertsteuersatz von 15 Prozent bei elektronischen Publikationen vor.