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Lokalzeitungsverband erfreut: Ermäßigte Mehrwertsteuer auf E-Books und E-Papers beschlossen

Bei E-Books sowie bei digitalen Zeitungen und Magazinen gilt künftig nur noch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz. Das beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes. Das Gesetzt muss vom Bundestag noch abgesegnet werden. Der Verband Deutscher Lokalzeitungen (VDL) begrüßt die Entscheidung.

redaktion31.07.2019 12:37
© Foto: Fotolia/ Montage: MEEDIA

"Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sind auch steuerlich gleich zu behandeln – unabhängig davon, ob sie auf Papier oder in elektronischer Form erscheinen", sagte die auch für Medien zuständige Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) nach Angaben ihres Hauses in Berlin. Es komme nicht auf die Form an, sondern auf den Inhalt. "Eine vielfältige Presselandschaft ist für eine freie und unabhängige Meinungsbildung unverzichtbar - ganz gleich, ob die Inhalte online oder gedruckt vermittelt werden", sagte Grütters. Auch der kulturelle Wert eines Buches erschöpfe sich nicht in seiner gedruckten Form.

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