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"Afghanistan-Papiere": EuGH stärkt Funke Mediengruppe den Rücken, nun entscheidet der BGH

Fallen militärische Lageberichte unter das Urheberrecht? Diese Darstellung des deutschen Staates beschäftigt den Europäischen Gerichtshof. Die Frage ist für Journalisten von einiger Relevanz.

dpa30.07.2019 07:01
Verlagshaus in Essen
Verlagshaus in Essen © imago

Im Rechtsstreit zwischen der Funke Mediengruppe und dem deutschen Staat um die "Afghanistan-Papiere" hat der Europäische Gerichtshof einen Fingerzeig zugunsten des Konzerns gegeben. Die Bundesrepublik Deutschland könne für militärische Lageberichte nur unter bestimmten Voraussetzungen das Urheberrecht geltend machen, heißt es in dem Urteil vom Montag (C-469/17). Über den konkreten Fall muss noch der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden.

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