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Publisher aufgepasst: EuGH sieht Mit-Verantwortung bei Einbindung des Facebook-"Like"-Buttons

Viele Websites binden Facebooks "Like"-Button ein, der Daten wie die IP-Adresse von Nutzern überträgt. Die Website-Betreiber können laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs die Verantwortung dafür nicht allein Facebook überlassen, sondern müssen bei Nutzern eine Einwilligung einholen.

redaktion29.07.2019 11:39

Auf Internet-Nutzer dürfte ein weiterer Einwilligungs-Klick beim Aufruf diverser Websites zukommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Montag, dass die Seiten-Betreiber für Erhebung und Übermittlung von Daten durch Facebooks "Like"-Button mit verantwortlich sind. Für die anschließende Verarbeitung der Informationen ist allerdings Facebook allein zuständig. Von der Entscheidung dürften neben dem "Gefällt mir"-Knopf von Facebook auch andere ähnlich funktionierende Plug-ins, zum Beispiel von Online-Werbefirmen betroffen sein.

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