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Gerichtsurteil zu "StreamOn": Telekom verstößt gegen Netzneutralität

Unterwegs Videos oder Musik streamen, ohne dass das monatliche Datenvolumen schrumpft - mit diesem Versprechen locken die Telekom und Vodafone Kunden mit ihren Streaming-Tarifen. Die Telekom muss hierzu nun aber einen Rückschlag vor Gericht hinnehmen.

dpa15.07.2019 13:31

Die Deutsche Telekom muss ihre "StreamOn"-Tarife nach einer Gerichtsentscheidung ändern. Der Datenverkehr werde nicht wie vorgeschrieben gleichbehandelt - dies sei ein Verstoß gegen die Netzneutralität, teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) am Montag in Münster mit und gab in dem sogenannten Eilverfahren der Bundesnetzagentur recht. Zudem würden EU-Roamingregeln nicht eingehalten. Die Bonner Behörde hatte bereits Ende 2017 eine Änderung verfügt, woraufhin die Telekom vor Gericht zog.

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