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Medienrechtler Tobias Gostomzyk: Medien durften das Strache-Video veröffentlichen

Die Veröffentlichung von Videoaufnahmen der FPÖ-Politiker HC Strache und Johann Gudenus hat in Österreich eine schwere Regierungskrise ausgelöst. Manche fragen sich, ob Medien solche Aufnahmen veröffentlichen dürfen, auch wenn sie die Urheber nicht kennen. Für MEEDIA beantwortet Tobias Gostomzyk, Medienrechtsexperte der TU Dortmund, die wichtigsten Fragen zum Fall.

redaktion21.05.2019 10:05
Tobias Gostomzyk, Professor für Medienrecht an der TU Dortmund
Tobias Gostomzyk, Professor für Medienrecht an der TU Dortmund © Foto: Judith Wiesrecker / TU Dortmund

Von Prof. Dr. Tobias Gostomzyk

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