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Verdacht auf Volksverhetzung: BR scheitert mit Verbots-Antrag gegen NPD-Wahlspot vor Gericht

Der Bayerische Rundfunk (BR) muss laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts München eine Radio-Werbung der rechtsextremen NPD für die Europawahl senden. Der Text des Wahlwerbespots habe nach Auffassung der Kammer nicht "evident" den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, was nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für eine Ablehnung der Ausstrahlung erforderlich gewesen wäre.

dpa13.05.2019 10:16
Der Bayerische Rundfunk will Rechtsmittel gegen die gerichtliche Freigabe der EU-Wahlwerbung der NPD einlegen
Der Bayerische Rundfunk will Rechtsmittel gegen die gerichtliche Freigabe der EU-Wahlwerbung der NPD einlegen

Dies teilte ein Gerichtssprecher am Montag auf Anfrage mit (Aktenzeichen: M 17 E 19.1956). Der BR will sich juristisch dagegen wehren.

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