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Gericht: Hessischer Rundfunk muss NPD-Wahlwerbung senden 

Der Hessische Rundfunk (hr) muss laut einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel eine Radio-Werbung der NPD für die Europawahl senden. Die rechtsextreme Partei habe einen Anspruch darauf, teilten die Richter am Donnerstag mit. Die NPD stellt in dem Werbespot einen Zusammenhang zwischen Zuwanderung und Kriminalität her. Der VGH sieht darin keinen offenkundigen Verstoß gegen den Straftatbestand der Volksverhetzung.

dpa09.05.2019 14:31

In der Werbung behauptet die Partei, seit der "willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung" würden Deutsche täglich zu Kriminalitätsopfern. Der Sender lehnte die Ausstrahlung ab, weil der Spot volksverhetzend sei. Die NPD wehrte sich dagegen vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt ohne Erfolg.

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