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Böhmermanns Prozesspleite gegen Merkel: Warum das Schmähgedicht ein Fall für die Geschichte und nicht für die Gerichte ist

Ein weiteres Kapitel der Staatsaffäre um Jan Böhmermann: Heute unterlag der Moderator vor dem Verwaltungsgericht gegen die Bundeskanzlerin. Angesichts des Medien-Boheis im Vorfeld und der prominenten Prozessparteien erscheint der Ausgang lapidar. Die Klage werde abgewiesen, so das Gericht, weil es keinen Grund zur Klage gebe. Ein Eigentor für den Satiriker – nicht sein erstes in der Causa Erdogan.

Georg Altrogge16.04.2019 15:15
"Schmähgedicht": Jan Böhmermann verklagte Angela Merkel – und verlor vor Gericht
"Schmähgedicht": Jan Böhmermann verklagte Angela Merkel – und verlor vor Gericht

Satire darf alles, heißt es oft, obwohl das juristisch nicht korrekt ist. Jan Böhmermann hat die Grenzen dessen, was erlaubt und vor allem zumutbar ist, mit seinem Schmähgedicht über den türkischen Staatspräsidenten ausgetestet. Als die TV-Einlage zum diplomatischen Eklat führte, machten in der Folge viele Fehler: Die Beteiligten, aber auch Kommentatoren, die den Comedian entweder zum Staatsfeind erklärten oder ihn mit Verweis auf die Freiheit der Meinung und der Kunst pauschal in Schutz nahmen.

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