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Böhmermann scheitert mit Unterlassungsklage gegen Merkel: Gericht weist Antrag als unzulässig ab

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Unterlassungsklage von Jan Böhmermann gegen das Bundeskanzleramt und Kanzlerin Angela Merkel abgewiesen. Damit scheiterte der Satiriker mit seiner Forderung, Merkel zu verbieten, sein "Schmähgedicht" gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan als "bewusst verletzend" zu kritisieren. Das Kanzleramt hatte sich ohnehin verpflichtet, dies nicht zu wiederholen.

16.04.2019 12:46
"Schmähgedicht": Jan Böhmermann verklagte Angela Merkel – und verlor vor Gericht
"Schmähgedicht": Jan Böhmermann verklagte Angela Merkel – und verlor vor Gericht

Das Gericht erklärte die Klage deswegen für unzulässig. Sie könne nur erhoben werden, wenn eine Wiederholung drohe. Dies sei aber mit der vorherigen Ankündigung des Kanzleramts nicht mehr gegeben.

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