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Axel Springer klagt schon wieder gegen AdBlocker-Firma Eyeo - diesmal geht es ums Urheberrecht

Vor ziemlich genau einem Jahr hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im juristischen Streit zwischen Axel Springer und Eyeo zugunsten der AdBlocker-Firma entschieden. Nun hat das Medienunternehmen erneut eine Klage eingereicht und verweist nun auf das Urheberrecht. Dieses würde durch eine unzulässige Umarbeitung verletzt.

redaktion08.04.2019 08:40
Axel Springer gegen Eyeo
Axel Springer gegen Eyeo

Axel Springer sucht erneut die juristische Auseinandersetzung mit Eyeo. "Internet-Werbeblocker verursachen den deutschen Verlagen jährlich Schäden in Millionenhöhe und gefährden damit die Refinanzierung von professionellem Journalismus im Internet", erläutert der Verlag dazu in einer Mitteilung. Man habe festgestellt, dass Werbeblocker durch eine unzulässige Umarbeitung bzw. Vervielfältigung der Webseitenprogrammierung das Urheberrecht der Medienangebote verletzten.

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