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"Messer-Einwanderung": YouTube verliert vor Gericht gegen die AfD und muss entferntes Video wieder online stellen

Vergangenes Jahr veröffentlichte die AfD auf ihrem YouTube-Kanal ein nachrichtlich gehaltenes Video, in dem es u.a. um einen Messerangriff eines Flüchtlings aus Eritrea geht. AfD-Chefin Alice Weidel wird in dem Video mit dem Begriff "Messer-Einwanderung" zitiert. YouTube hatte das Video entfernt, musste es jetzt auf richterlichen Beschluss aber wieder zugänglich machen. Das Video habe "evident keinen hasserfüllten Inhalt", so das Kammergericht Berlin.

26.03.2019 10:30
YouTube musste dieses Video des AfD-Kanals auf richterliche Anordnung wieder zugänglich machen
YouTube musste dieses Video des AfD-Kanals auf richterliche Anordnung wieder zugänglich machen © Afd-Kanal (Youtube-Screenshot)

Das Landgericht Berlin hatte zuvor das Begehren der AfD auf eine Einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Dieser Beschluss wurde nun vom Kammergericht Berlin in zweiter Instanz kassiert. YouTube hatte sich bei der Löschung des Videos u.a. auf seine Community-Richtlinien berufen, die keine "hasserfüllten Inhalte" zulassen. Die Plattform könne sich aber darauf nicht berufen, so das Berliner Kammergericht, da das in Frage stehende Video evident "keinen hasserfüllten Inhalt" darstelle und auch keine Straftaten enthalte. Der Begriff "Messer-Einwanderung" sei zwar möglicherweise einseitig und polemisch aber, so das Gericht: "Die öffentlichkeitswirksame Verwendung dieses Begriffs allein rechtfertigt jedoch noch nicht die Annahme, dass mit dem Beitrag Hass gegen Personen aufgrund ihrer Herkunft geschürt werde und der Beitrag daher als solcher mit hasserfülltem Inhalt zu qualifizieren sei". Das Gericht sprach es den AfD-Bundestagsabgeordneten ausdrücklich zu, sich "aus der Opposition heraus" kritisch mit der Politik der Bundesregierung auseinanderzusetzen.

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