Rechtsstreit mit der Computer Bild: Jan Böhmermann will vor den Bundesgerichtshof ziehen
Der ZDF-Moderator Jan Böhmermann hat einen Rechtsstreit mit dem Axel-Springer-Magazin Computer Bild verloren. Das Oberlandesgericht Köln urteilte, dass die Zeitschrift ein Foto von Böhmermann für eine werbliche Leser-Aktion ohne dessen Einverständnis nutzen durfte und ließ keine Revision zu. Böhmermann will das nicht auf sich sitzen lassen und kündigt an, vor den BGH zu ziehen.
Gegenüber dem Online-Medienmagazin DWDL.de erklärte Böhmermann, Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) einzulegen. Damit muss der BGH prüfen, ob das Ausschließen einer Revision durch das Oberlandesgericht Köln rechtmäßig war. Böhmermann zog gegenüber DWDL.de eine Parallele zwischen seinem Fall und dem von Axel Springer propagierten Leistungsschutzrecht: "Ich kann nachvollziehen, dass der Axel-Springer-Verlag allmählich kreativ werden muss, um trotz des wirtschaftlich ungünstigen Auflagenschwunds seiner gedruckten Zeitungen und Zeitschriften weiterhin Geld zu verdienen. Folgte man allerdings dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln, dürfte der Springer-Verlag zukünftig – wie Google oder Facebook – fremde Inhalte für die eigenen wirtschaftlichen Interessen verwenden, ohne auf die Urheberrechte von Fotografen oder Kameraleuten, Verwertungsrechte von Rundfunksendern oder Persönlichkeitsrechte von Künstlerinnen und Künstlern Rücksicht nehmen zu müssen."