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ARD-Framing-Manual, "Afghanistan-Papiere" & Co. - wann dürfen Medien Original-Dokumente veröffentlichen und wann nicht?

Bei der Debatte rund um das Framing-Manual der ARD hatte sich der öffentlich-rechtliche Senderverbund zunächst geweigert, das umstrittene Papier öffentlich zu machen. Begründung: Urheberrecht. Stattdessen veröffentlichte das Blog Netzpolitik.org das komplette Dokument. Immer wieder veröffentlichen Medien Dokumente im Original, meist mit der Begründung, Transparenz herstellen zu wollen. Aber ist das auch legal? MEEDIA hat dazu Tobias Gostomzyk, Professor für Medienrecht an der TU Dortmund, befragt.

Stefan Winterbauer26.02.2019 10:33
Tobias Gostomzyk, Professor für Medienrecht an der TU Dortmund
Tobias Gostomzyk, Professor für Medienrecht an der TU Dortmund © Foto: Judith Wiesrecker / TU Dortmund

**Netzpolitik.org hat das so genannte "Framing-Manual" der ARD als Original-Dokument veröffentlicht, damit sich Beitragszahler ein Bild davon machen können. Was ist aus rechtlicher Sicht ganz generell davon zu halten, wenn Medien Original-Dokumente veröffentlichen?

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