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Gericht: Verbot von Bildberichterstattung gilt auch für Ausschnitte in Folgeartikeln

Verbietet ein Gericht einer Zeitung die Veröffentlichung eines Fotos zur Bebilderung eines Artikels, gilt die Unterlassungsverpflichtung auch für die Veröffentlichung mit einem anderen Ausschnitt bei der Folgeberichterstattung. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt.

dpa06.02.2019 14:48

Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt, das eine Zeitung zu einem Ordnungsgeld in Höhe 50.000 Euro wegen erneuter Veröffentlichung eines Fotos verpflichtet hatte. Gegen dieses Urteil hatte sich die Zeitung vor dem OLG gewehrt. Die OLG-Entscheidung ist nicht anfechtbar. (Az. 16 W 4/19 und Az. 2-03 O 292/17)

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