Die Verlegerverbände BDZV und VDZ “bedauern” gemeinsam, dass das EU-Parlament nicht dem Vorschlag seines Rechtsausschusses für eine Modernisierung des Urheberrechts in der digitalen Welt gefolgt ist und nun erst im September über Neuregelungen beschließen wolle. „Ohne ein eigenes Schutzrecht der Presse können die Netzgiganten weiterhin digitale Produkte der Zeitungen und Zeitschriften für kommerzielle Zwecke nutzen, ohne hierfür zu zahlen. Damit wird Investitionen und Innovationen im Bereich professioneller journalistischer Angebote in der digitalen Welt eine wesentliche Grundlage entzogen. Das entspricht sicher nicht den Wünschen der Bürger und Parlamente in ganz Europa“, kommentierten die Sprecher der Verbände.
Im #EP haben wir gerade die letzte Chance genutzt, #uploadfilter zu verhindern. Die @spdde lehnt sie zu Recht ab. Sie bedrohen Meinungsfreiheit. Danke alle BürgerInnen die ihren Protest ausgedrückt haben. #SaveYourInternet #SaveTheLink #EPlenary pic.twitter.com/ddtcyBes3o
— Tiemo Wölken (@woelken) July 5, 2018
Der Bundesverband der Digitalen Wirtschaft und sein Geschäftsführer Marco Junk lobt das Votum der Abgeordneten: „Diese Entscheidung zeigt deutlich, dass der ursprüngliche Regulierungsansatz in vielen Punkten völlig unverhältnismäßig war. Eine vorauseilende Zensur kann nicht der richtige Ansatz sein – das haben die Parlamentarier erkannt und dementsprechend gegen diesen Unfug gestimmt. Wenn wir Inhalte schon beim Upload kontrollieren, schlagen wir einen gefährlichen Weg ein.“ Die Ablehnung des Entwurfs, so Junk weiter, sei ein deutliches Signal an den Rechtsausschuss, der dem Parlament im September einen überarbeiteten Entwurf vorlegen wird.
Wichtige Nachricht aus Brüssel: Das Europäische Parlament stimmt gegen #Uploadfilter und schützt die Meinungsfreiheit im Netz. Gut so! 🇪🇺 https://t.co/CzyyuQwHfv
— Cem Özdemir (@cem_oezdemir) July 5, 2018
Ebenfalls zufrieden mit der Entscheidung des EU-Parlamentes zeigte sich die Freischreiber: „Sagen wir, wie es ist: In einigen Punkten geht es nicht um eine Stärkung der Urheber, sondern um die Interessen von Verlagen, die laut Definition keine Urheber sind“, sagt Dr. Carola Dorner, Vorsitzende des Verbands, „damit wäre das Ziel der Reform verfehlt.“
Die Interessensvertreter der freien Journalisten kritisiert vor allem Artikel 12, der eine Beteiligung der Verleger an der Ausschüttung der Gelder der Verwertungsgesellschaft Wort in Deutschland einführen würde. Freischreiber hatte sich in der Vergangenheit dafür eingesetzt, dass diese Praxis, die unrechtmäßig war, ein Ende fand.
Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des Verband der Internetwirtschaft eco, begrüßt den Ausgang der Abstimmung ebenfalls: „Die EU hat heute die Chance genutzt, die offene und dezentrale Struktur des Internet zu bewahren. Das ist ein Sieg für die Meinungsfreiheit im Netz und eine wichtige Absage an schädliche und destruktive Regelungen wie Uploadfilter und Leistungsschutzrecht.“