Der Verlagserbe Falk hatte im Jahr 2000 als Verwaltungsratsvorsitzender des Internet-Dienstleisters Ision gemeinsam mit vier ehemaligen Managern den Wert der Firma durch Scheinumsätze geschönt, um sie zu einem überhöhten Preis zu verkaufen. Das Landgericht Hamburg hatte Falk deshalb zu vier Jahren Haft verurteilt. Zwei der vier Mitangeklagten erhielten ebenfalls Freiheitsstrafen, die anderen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist der Schuldspruch nun rechtskrächtig
(Aktenzeichen 1 StR 245/09) .
Gegen das Hamburger Urteil hatten sowohl Verteidigung, als auch Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Letztere hatte nun teilweise Erfolg: Denn im Gegensatz zum vorinstanzlichen Verfahren soll nun neben der Haftstrafe auch der sogenannte "Verfall von Wertersatz" angeordnet werden, also die Einziehung aller Vermögensgüter, die aus der Tat erlangt wurden.
Entsprechend muss Falk nun auch die Einziehung seines Teils seines Vermögens fürchten. Die Hamburger Richter müssen also klären, ob einer Verfallsanordnung Schadensersatzansprüche der geschädigten Firma entgegenstehen.