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Vorratsdatenspeicherung: Pressestimmen zum Urteil

"Sieg für die Pressefreiheit"

Das gab es lange nicht mehr: Der Deutsche Journalistenverband und der Bund deutscher Zeitungsverleger sind sich einig. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung ist ein Sieg für die Pressefreiheit und den Informantenschutz. Bild.de spricht gar von einer "Klatsche für die Regierung". SZ-Autor Heribert Prantl kommt zu dem Schluss: "Die Gegner der Datenspeicherung haben gewonnen, aber nicht gesiegt." MEEDIA fasst die wichtigsten Pressestimmen zum BVG-Spruch zusammen.

Heribert Prantl, Sueddeutsche.de:
"Sehr wohl ist dem Bundesverfassungsgericht bei diesem Urteil nicht. Es hätte offensichtlich gerne die umfassende Speicherung verboten oder eingeschränkt, hat sich das aber nicht getraut - weil es dann die ganze Geschichte entweder dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung hätte vorlegen oder aber erklären müssen, die EU habe mit der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung ultra vires gehandelt, also ihre Macht überschritten. Davor schreckte das Gericht zurück."

Bild.de:
"Das Urteil gilt als Rückschlag für die Bundesregierung, die nun nachbessern muss. Das Gesetz trat 2008 in Kraft. Grund dafür war der Kampf gegen den Terror. Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten werden für sechs Monate gespeichert. Abrufbar sind sie für die Strafverfolgung sowie zum Zweck der Gefahrenabwehr."

BDZV:
"Für die Funktionstüchtigkeit der Presse war dieser Richterspruch enorm wichtig", kommentiert ein Sprecher des BDZV. Die Verbandsposition lautet: "Nur wenn die Informanten sicher sein könnten, dass sämtliche Quellen geschützt blieben, könne die Presse ihre Aufgabe als Wächter des demokratischen Gemeinwesens in vollem Umfang wahrnehmen. Hierzu leiste das Urteil einen großen Beitrag."

Michael Konken, DJV-Bundesvorsitzender:
„Mit dem heutigen Urteil müssen Journalisten und ihre Informanten nicht mehr befürchten, dass ihre Telefon- und E-Mail-Daten von Ermittlern gelesen und ausgewertet werden."

Die Reporter ohne Grenzen kommentieren:
„Dieses Urteil war überfällig. Die bisherige Regelung stellte einen Eingriff in das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit sowie auf informationelle Selbstbestimmung dar." Weiter heißt es: „Einer der Grundpfeiler der Pressefreiheit, der Schutz journalistischer Quellen, war gefährdet – die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Journalisten und Informanten nicht mehr gesichert.“

Zeit Online, Kai Biermann:
"Damit bleibt vor allem ein Tritt in den Hintern des deutschen Gesetzgebers, seine Arbeit ordentlich zu machen. Denn der hierzulande beschrittene Weg, diese Vorgabe umzusetzen, war nach Ansicht der Richter Murks — oder in ihrer Sprache "die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung ist nicht verfassungsgemäß". Vor allem, weil sie zu weit ging und bei den Zugriffsrechten auf die Daten jedes Maß verlor."

Märkische Allgemeine, Sven Petke: "Wir brauchen die Überwachung der Telekommunikation und des Internets, wenn auch auf anderer rechtlicher Grundlage."

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) nannte das Urteil eine "schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber".

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) sagte, dies sei "ein guter Tag für alle Kriminellen."

ax

02.03.2010
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    Letzte Kommentare

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    02.03.10 14:44

    Hendrik Zörner Web-Site

    So selten, wie Sie im Vorspann unterstellen, ist die Einigkeit zwischen DJV und BDZV gar nicht. Bei den Sicherheitsgesetzen, zu denen auch die Vorratsdatenspeicherung gehört, waren wir uns mit zahlreichen Organisationen aus der Medienbranche, darunter auch die Verleger, darin einig, dass die freie Berichterstattung eingeschränkt wird.

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