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Strauss-Kahn: Schertz fordert mehr Sensibilität bei Medien

"Rehabilitierung des Images fast unmöglich"

Das Verfahren gegen den ehemaligen IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn wird eingestellt. Seiner Karriere haben die Vergewaltigungs-Vorwürfe allerdings einen herben Dämpfer versetzt. Im MEEDA-Interview sagt Christian Schertz, Experte für Medien- und Persönlichkeitsrecht: „Strauss-Kahn wurde wie die Sau durchs Dorf getrieben und von den Medien vorverurteilt.“ Die Gesetzeslage hält der Rechtsanwalt jedoch für ausreichend. „Es gibt die Unschuldsvermutung und daran müssen sich die Journalisten halten.“

Herr Schertz, Mitte Mai dieses Jahres wurde der damalige IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn festgenommen. Ihm wurde unter anderem versuchte Vergewaltigung und sexuelle Belästigung vorgeworfen. Zu Unrecht, wie sich jetzt herausstellte. Wie haben Sie damals den Fall erlebt?

Dominique Strauss-Kahn ist sofort nach den ersten Vorwürfen wie die Sau durchs Dorf getrieben worden. An seinem Fall konnte man sehr exemplarisch sehen, was mediale Vorverurteilung bedeutet. Schon kurz nach der Festnahme waren Aufnahmen von der ersten Anhörung vor Gericht zu sehen, der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ wurde dadurch ad absurdum geführt. Die Bilder von Strauss-Kahn vor der Richterbank haben sich in die Köpfe der Menschen eingebrannt und werden daraus so schnell nicht wieder verschwinden. Filmaufnahmen von der ersten Vernehmung eines Beschuldigten – so weit sind wir in Deutschland zum Glück noch nicht.

Inzwischen wurde die Anklage fallengelassen. Was bedeutet das für Strauss-Kahn?

Zunächst ist eine Rehabilitierung seines Images nahezu unmöglich. In ein paar Jahren werden sich die Leute zurückerinnern und das einzige was dann hängen geblieben ist, dürfte bei vielen ein „Der hat doch mal eine Frau vergewaltigt“ sein, obwohl ihm das nie nachgewiesen worden ist und er damit als unschuldig zu gelten hat. So schnell kann die Biografie eines Prominenten zerstört werden. Die Staatsanwaltschaft in New York hat übrigens zu der frühen Vorverurteilung des ehemaligen IWF-Chefs beigetragen, indem sie sich mit ihren Anschuldigungen zu früh und zu weit aus dem Fenster gelehnt hat.

Was kann man gegen die Vorverurteilung unternehmen?

Die Medien aber auch die Staatsanwälte müssen vorsichtiger mit Informationen umgehen. Prominente sind zu behandeln wie alle anderen Menschen auch, wenn sie einer Straftat beschuldigt werden. Leider ist für die Medien oft schon der Promi-Status Anlass zur Berichterstattung. Dafür gibt es auch einige Beispiele in Deutschland: Klaus Zumwinkel wurde beispielsweise schon bei seiner Verhaftung gefilmt - das war viel zu früh und hat ihn schon vor der Verhandlung bloßgestellt. Der Fall Strauss-Kahn macht für jeden deutlich, dass bloße Vorwürfe reichen, um ein Leben zu zerstören.

Prominente werden bei Ermittlungen anders behandelt als unbekannte Menschen?

Definitiv: ja. Ich erinnere an den Holzklotz-Attentäter. Dort hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass er noch nicht einmal nach Anklageerhebung in der Hauptverhandlung gezeigt werden durfte. Die Begründung war, dass bei einem Freispruch die mediale Stigmatisierung zu groß gewesen wäre. Bei Prominenten glauben demgegenüber die Medien sie seien befugt in einem viel früheren Stadium, nämlich beim bloßen Verdacht ohne Anklage, schon detailliert berichten zu dürfen, was faktisch zu einer medialen Vorverurteilung führt, die nicht mehr wieder gut zu machen ist.

Was raten Sie also?

Es dürfen keine Informationen der Staatsanwaltschaft an die Medien rausgehen, wenn sich die Ermittlungen noch im Anfangsstadium befinden - und schon gar nicht darf das initiativ von der Behörde aus gehen. Die Medien haben bewiesen, dass sie mit den Informationen nicht sensibel umgehen. Das hat man auch im Fall von Jörg Kachelmann gesehen. Außerdem rate ich den Staatsanwälten vorsichtig zu sein, wenn sie Informationen bestätigen. Sie müssen die Folgen absehen und abwägen, ob die Interessen des Beschuldigten dadurch in Gefahr geraten. Inzwischen sind wir ja so weit, dass die mediale Vorverurteilung sich in vielen Urteilen Strafmildernd auswirkt - das ist ein nicht hinzunehmender Zustand.

Sollte der Gesetzgeber eingreifen, damit es nicht mehr zu ähnlichen Fällen kommt?

Die derzeitige Gesetzeslage ist ausreichend. Es gibt die Unschuldsvermutung, nur daran müssen sich eben auch die Journalisten halten. Anlass zur Berichterstattung darf nur sein, dass die Straftat für sich genommen spektakulär ist. Und nicht der Umstand, dass einem Prominenten etwas vorgeworfen wird. Ausnahmen gelten hierfür für Politiker und Personen, die öffentliche Ämter bekleiden, da bei ihnen andere Maßstäbe gelten. Der bloße Vorwurf einer sexuellen Belästigung, einer Körperverletzung oder auch eines Vermögensdeliktes, rechtfertigt nach meiner Meinung aber sonst bei Prominenten noch nicht eine Berichterstattung, wenn die Ermittlungen noch am Anfang stehen. Der hierdurch eintretende Schaden ist zu groß, wenn sich später die Unschuld erweist

Wie können sich die Prominenten gehen haltlose Vorwürfe wehren?

Ein bekannter Sänger sagte einmal, er werde nie wieder ohne Begleitung in einen Fahrtsuhl steigen, wenn dort eine unbekannte Frau mitfährt. Ganz Unrecht hatte er nicht: Bekannte Menschen müssen aufpassen, mit wem sie sich umgeben. Sie müssen sensibler im täglichen Leben werden. Es gibt viele Leute, die einfach eine schnelle Mark machen wollen - von der Boulevardpresse werden sie darin auch noch unterstützt.

Was würden Sie Dominique Strauss-Kahn jetzt raten?

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es jetzt kein Vorteil für ihn wäre, ein großes Interview zu führen und seine Sicht der Dinge zu schildern. Dies gäbe nur Anlass zu weiterer Berichterstattung, was die Medien natürlich gerne aufgreifen. Das ist ein unendliches Ping-Pong-Spiel. Er wäre besser beraten, wenn er sich nicht äußert und sein Leben ganz normal weiterlebt.

Seine Karriere dürfte nun aber erst einmal beendet sein.

Das hängt ganz von ihm persönlich ab. Manche Menschen ziehen sich nach solchen Geschichten komplett aus der Öffentlichkeit zurück. Bei Strauss-Kahn kann ich mir durchaus vorstellen, dass er irgendwann wieder zurückkommt - so wie der Phönix aus der Asche. Exemplarisch, wie man das richtig macht, ist da das Beispiel Max Mosley. Der ehemalige Chef des Welt-Automobilverbandes FIA hat während den 2008 gegen ihn erhobenen Vorwürfen gezeigt, wie man es machen muss. Er hat sich gegen falsche "Nazi-Sex-Vorwürfe" zur Wehr gesetzt und die Medien, die die Geschichte aufgegriffen haben, erfolgreich verklagt. Trotz des medialen Stahlbades ist er in seiner damaligen Funktion geblieben - er hatte ja rechtlich auch nichts falsch gemacht.

Kann auch Strauss-Kahn jetzt die deutschen Medien verklagen?

Natürlich kann Strauss-Kahn die Medien verklagen, die über seinen Fall, falsch, berichtet haben. Hier kommt es auf den einzelnen Artikel und die einzelnen Formulierungen an. Aufgrund der normativen Kraft des Faktischen dürfte es inzwischen indes schwer sein zu verbieten, überhaupt über den Vorwurf zu berichten. Da ist der Zug wohl abgefahren.

Interview: Timo Niemeier

26.08.2011
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    27.08.11 14:04

    Paul kleinsteuber

    Na klar, die Medien sind schuld. Und was ist mit der Anklagebehörde und dem amerikanischen Presserecht? Zum Glück leben wir nicht einer juristisch-totalitären Scherzgesellschaft, in der vor einem Verfahren (Unschuldsvermutung), während eines Verfahrens (Persönlichkeitsschutz) und nach dem Urteil (Privatsache) nicht berichtet werden darf.

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