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Rahmenvertrag für freie Journalisten soll rechtswidrig sein

G+J prüft Berufung gegen Gerichtsurteil

Die Gruner + Jahr Wirtschaftsmedien sollen mit ihrem Rahmenvertrag für freie Journalisten gegen das Gesetz verstoßen. So urteilte das Hamburger Landgericht. Auf MEEDIA-Anfrage teilte der Verlag nun mit, er werde den Richterspruch intern prüfen und behalte sich vor, "in Berufung zu gehen". Vor allem die Klausel, mit denen Rechte an allen denkbaren Nutzungsarten übertragen werden sollten, war vom Landgericht als "aus sich heraus unangemessen benachteiligend und unwirksam" verboten worden.

"Wir kennen die Bedenken und Einwände der freien Kollegen bereits seit einiger Zeit und diskutieren seither Veränderungen in den AGBs, in die auch die Anmerkungen des Gerichts einfließen", teilte Gruner + Jahr auf MEEDIA-Anfrage mit. "Wir nehmen das aktuelle Urteil zur Kenntnis, werden dieses intern sorgfältig prüfen und behalten uns vor, gegebenenfalls in Berufung zu gehen."

Der DJV konnte vor dem Landgericht Hamburg durchsetzen, dass die Leistung der freien Journalisten im konkreten Verkauf des Beitrags in einer Nutzung durch die angesprochene Redaktion besteht. Die Bestimmungen über die Globalabtretung würden das „Hauptleistungsversprechen“ nur einschränken bzw. ausweiten und daher als solche angreifbar sein, heißt es. Bisher hatten zahlreiche andere Gerichte die Meinung vertreten, dass Regelungen zur Globalabtretung eben genau die „Ware“ beschreiben, die von freien Journalisten an Verlage verkauft wird.

Die Globalabtretung ist auch Gegenstand eines Revisionsverfahrens gegen die Geschäftsbedingungen des Axel Springer Verlags. Zwar hätten Land- und Kammergericht Berlin dessen Verträge ebenfalls teilweise für unwirksam erklärt, so der DJV, die Globalabtretung aber gerade nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Es sei jeweils lediglich eine angemessene Vergütung für weitere Nutzungen verlangt worden, die auf Grundlage der Globalabtretung stattfinden. Damit hätten Autoren aber immer noch keine Möglichkeit, ihre Beiträge anderweitig zu verwerten oder die weitere Verwertung durch den Verlag generell zu verhindern. „Es ist insofern ein gutes Zeichen für das Verfahren, wenn ein Landgericht die Globalabtretung jetzt in Frage stellt“, schreibt der Verband auf seiner Website.

Im Verfahren gegen die G+J Wirtschaftsmedien (Financial Times Deutschland, Impulse, Capital, Börse Online) stufte das Gericht auch die Klausel zur einmaligen und pauschalen Abgeltung der übertragenen Nutzungsrechte als unangemessen und damit als unzulässig ein. Damit werde der Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung umgangen. Genau so seien die Regelungen, nach der die Rechte der Journalisten an Dritte weiter übertragen werden konnten sowie dass der Verlag die ausschließlichen Nutzungsrechte erhalte, rechtswidrig.

Regelungen, nach denen der Verlag die Nutzungsrechte auch nach der Kündigung des Vertragsverhältnisses behielt, wurden ebenso für unwirksam erklärt. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass sie den Autoren de facto das Recht zur außerordentlichen Kündigung nähmen. Denn unter diesen Bedingungen müssten sie dem Verlag die Nutzungsrechte selbst bei schwersten Verfehlungen belassen. Für nicht angreifbar hielt das Gericht hingegen eine Bestimmung, nach der die Urheber an einer agenturmäßigen Verwertung der Beiträge mit 30 Prozent beteiligt werden.

ho

16.09.2011
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    18.09.11 22:33

    Michael C.

    Ich freue mich schon auf den STERN-Titel, der nicht mehr die LIDL-Methoden anprangert, sondern die von G+J....

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