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Betreiber von Buskeismus.de ist kein Stalker

Promianwalt unterliegt Blogger

Der prominente Berliner Medienanwalt Christian Schertz musste vor dem Landgericht Berlin eine juristische Niederlage einstecken. Er ist damit gescheitert, sich zum Stalking-Opfer zu erklären und damit Rolf Schälike, den Betreiber der Website www.buskeismus.de, zum Schweigen zu bringen. Schälike verfasst dort regelmäßig kritische und teils polemische Texte zu Verfahren der Pressekammern in Berlin und Hamburg und äußert sich auch sehr kritisch zu Medienanwälten wie Schertz.

Die Auseinandersetzung zwischen dem Anwalt Schertz und dem Online-Publizisten Schälike wirft ein bezeichnendes Licht auf das Rechtsverständnis in Teilen der auf Medienverfahren spezialisierten Anwaltschaft. Schertz ist gegen Schälike und seine Website Buskeismus.de bereits großflächig mit Abmahnungen und Einstweiligen Verfügungen vorgegangen. Seit 2009 versucht er zusätzlich, Schälike juristisch als Stalker zu belangen. Er beruft sich dabei auf das sogenannte Gewaltschutzgesetz, das Stalking-Opfer vor Nachstellungen schützen soll.

Schertz erwirkte eine Einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Berlin, die Schälike untersagte sechs Monate lang Kontakt zu Schertz zu suchen oder sich ihm auf weniger als 50 Meter zu nähern. Schertz fühlte sich gestalkt, weil Schälike ihm u.a. eine selbstgemachte Weihnachtskarte und eine E-Mail geschickt hatte. Perfide: Wegen der 50-Meter-Regel wäre es Schälike juristisch untersagt, im Gerichtssaal öffentliche Auftritte von Schertz zu verfolgen und darüber zu schreiben.

Dieses Verbot wurde sechs Wochen später vom Amtsgericht Berlin Charlottenburg aufgehoben, wogegen Christian Schertz wiederum Berufung einlegte. Diese Berufung wurde nun vom Landgericht Berlin abgelehnt. Die Richterin des Landgerichts empfahl dem nicht anwesenden Schertz, die Sache in einem Hauptsacheverfahren zu klären.

Das Ganze ist eine juristische Posse mit einem der prominentesten Medienanwälte der Republik im Mittelpunkt. Christian Schertz hat u.a. Günther Jauch vertreten. Weitere Mandanten von Schertz' Kanzlei sind u.a. der ehemalige Arcandor-Chef Thomas Middelhoff, Anke Engelke, Daimler-Chef Dieter Zetsche oder die No-Angels-Sängerin Nadia Benaissa.

Rolf Schälike berichtet auf seiner Website über Medienverfahren vorzugsweise in Berlin und Hamburg. Namensgeber seiner Website Buskeismus.de ist der Vorsitzende Richter der Hamburger Pressekammer, Andreas Buske, der den Ruf hat, sehr harte Urteile gegen Presse und Medien zu fällen. Wortreich und kritisch, oft auch etwas verschraubt formuliert, beschreibt Schälike im Internet unermüdlich seine Eindrücke von den Verhandlungen und lässt sich auch von zahlreichen Verfügungen und Abmahnungen nicht abhalten. Was ihn antreibt, lässt sich aus seiner Biografie heraus verstehen. Schälike wuchs in der DDR auf und wurde wegen der Verbreitung von verbotenen Bücher ins Gefängnis geschickt. Nach zehneinhalb Monaten U-Haft in einem Stasi-Gefängnis kam er wieder frei und durfte 1985 nach Hamburg ausreisen.

Auch in der BRD geriet er mit der Justiz aneinander. Er verbreitete eine Aussage eines Anwalts, die dieser öffentlich vor Gericht gesagt hatte. Der Anwalt stritt die Aussage später ab und Schälike wurde zu einem Ordnungsgeld von 3.000 Euro verurteilt. Von da an widmete er sein Ruheständler-Leben dem Buskeismus. In einem taz-Porträt über ihn steht, dass er allein im Jahr 2009 durchschnittlich 4.700 Euro monatlich an Gerichtskosten hatte. Meinungsfreiheit ist offenbar auch eine Frage des Geldbeutels.

swi

18.03.2010
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Das schreiben die anderen

Stefan-Niggemeier.de: "Anwalt Schertz verliert gegen 'Stalker'"
Kanzleikompa.de: "Promi-Anwalt Dr.S. unterliegt Buskeismus.de"
taz-Porträt über Rolf Schälike
FAZ.net: "Kein Cyberstalking"

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  • 15.04.2009 Einstweilige Verfügung gegen Springer
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