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Beschwerdeausschuss kritisiert acht Berichte

Presserat rügt Die Aktuelle und Bild

Erst verkündete die Zeitschrift Die Aktuelle, dass Gaby Köster angeblich im Rollstuhl sitze, nur um sieben Ausgaben später „ein Wunder“ zu vermelden, weil der Comedy-Star wieder laufen könne. In Verbindung mit dem "traurigen Fotobeweis" spricht der Presserat nun eine öffentliche Rüge wegen der Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte aus. Insgesamt rügten die zwei Beschwerdeausschüsse acht Medien. Unter anderem Bild, Bild am Sonntag und das WAZ-Portal DerWesten.

Die Pressewächter fordern von Die Aktuelle, dass auch im Fall von Prominenten über Krankheiten zurückhaltend berichtet werden müsse. "Körperliche und psychische Erkrankungen oder Schäden fallen grundsätzlich in die Geheimsphäre des Betroffenen. Mit Rücksicht auf ihn und seine Angehörigen soll die Presse in solchen Fällen auf Namensnennungen und Bild verzichten und abwertende Bezeichnungen der Krankheit oder der Krankenanstalt, auch wenn sie im Volksmund anzutreffen sind, vermeiden." Erschwerend kam aus Sicht der Ausschuss-Mitglieder hinzu, dass "die Zeitschrift die Leser in Bezug auf die Krankheit falsch informiert hatte". Zum Zeitpunkt der Berichterstattung saß Gaby Köster nicht im Rollstuhl. "Im Ausschuss ist der Eindruck entstanden, die Nachricht sei bewusst platziert worden, um kurz darauf die vermeintliche Genesung als Wunder darzustellen."



Die beiden beanstandeten Cover

Auch das Online Portal DerWesten wurde wegen eines Verstoßes gegen Persönlichkeitsrechte öffentlich gerügt. Die Nachrichten-Seite berichtete über die Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens. Zum Artikel zeigt die Online-Redaktion einen Stadtplan mit der Überschrift „Ort des Geschehens“. Der Presserat erklärt: "Auf dem Stadtplan war eine interaktive Sprechblase mit der Aufschrift „Position o.k.? ja/nein“ platziert, anhand dessen sich der Leser an der genauen Bestimmung des Tatortes beteiligen konnte."

Eine nicht-öffentliche Rüge wurden der Bild (Frankfurt) und der Bild am Sonntag für ihre Berichterstattung über einen Familienausflug in die Alpen erteilt, bei dem ein 13-jähriges Mädchen zu Tode kam. Aus Sicht des Ausschusses war die identifizierende Berichterstattung "nicht durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gedeckt".

Die Rheinische Post und das Online-Angebot der Sindelfinger Zeitung wurden gerügt, weil sie gegen das Trennungsgebot von Redaktion und Werbung verstoßen haben. Bei der RP beanstandeten die Medienwächter den Artikel "Ketchup hilft der Caritas". Laut Headline und Unterzeile sollte sich der Text mit dem sozialen Engagement des Ketchup-Herstellers Heinz beschäftigen. "Der Beitrag beschränkt sich auf die kurze und abstrakte Mitteilung, dass der Konzern eine Vertragsvereinbarung mit Caritas geschlossen habe", heißt es in einer Mitteilung des Presserates. "Details über den konkreten Umfang des Engagements erfährt man in dem vierspaltigen Beitrag jedoch nicht." Der Beschwerdeausschuss sah in diesem Stück den Tatbestand der Schleichwerbung erfüllt.

Aus demselben Grund wurde ein der PR-Text "Grundstoff für Biodiesel-Produktion" beanstandet, der im Online-Portal der Sindelfinger Zeitung veröffentlicht wurde.

Die Goslarsche Zeitung Online erhielt eine öffentliche Rüge, weil sie auf ihrer Webseite ein Video veröffentlicht hatte, in dem zu sehen war, wie ein Jugendlicher einen anderen brutal zusammenschlägt. Die Pressewächter bewerteten die Veröffentlichung "als unangemessen sensationell".

Der Vogtland-Anzeiger erhielt eine öffentliche Rüge, weil er in einem Kommentar der journalistischen Sorgfalt verletzt haben soll.

Insgesamt wurden diesmal in den zwei Ausschüssen 271 Beschwerden behandelt. Alleine 198 Beanstandungen gingen gegen die Titanic ein. Die Kritik an dem Satire-Magazin wurde allerdings zurückgewiesen. "Neben den sechs öffentlichen und zwei nicht-öffentlichen Rügen gab es 12 Missbilligungen und 19 Hinweise", erklärt der Presserat. "In drei Fällen wurde die Beschwerde als begründet angesehen, auf eine Maßnahme jedoch verzichtet."

red

28.05.2010
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  • 28.05.2010 Presserat billigt Kirchen-Cover der Titanic

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