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BGH-Urteil zur Verbreiterhaftung bei Interviews

Markwort verliert, der Journalismus atmet auf

"Focus"-Chefredakteur Helmut Markwort ist der Verlierer vor dem Bundesgerichtshof (BGH), die meisten Journalisten werden sich indes als Gewinner sehen: Der Karlsruher Richterspruch beschäftigt sich mit der so genannten "Verbreiterhaftung" bei der Wiedergabe unwahrer Tatsachenbehauptungen in Interviews oder Zitaten. Markworts Niederlage gegen die "Saarbrücker Zeitung" wird die Verpflichtung mildern, Behauptungen in Interviews faktisch nachzuprüfen bzw. sich von ihnen zu distanzieren.

Der Fall liegt lange zurück: Am 14. September 2007 hatte die "Saarbrücker Zeitung" anlässlich eines Bühnenprogramms ("Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort - Die Weltgeschichte der Lüge") ein Interview mit Roger Willemsen abgedruckt, in dem der Moderator, Kabarettist und Journalist Willemsen unter anderem Markwort der Lüge zieh. Es ging um ein Gespräch mit dem Schriftsteller Ernst Jünger, das der "Focus" Anfang der 90er-Jahre veröffentlicht hatte und von dem Willemsen nun behauptete, dass es schon zwei Jahre zuvor in der ´Bunten´ erschienen sei

Tatsächlich waren wortgleiche Passagen in der "Bunten" zu finden gewesen, keineswegs aber das ganze Interview. Markworts Unterlassungsklage gegen die "Saarbrücker Zeitung" hatte deshalb in den Vorinstanzen vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Hamburg Erfolg.

Vor allem das Urteil des OLG Hamburg vom 5. August 2008 (Aktenzeichen: 7 U 37/08) machte Furore: Viele Chefredakteure und Journalisten-Verbände äußerten die Befürchtung, man müsse auf Interviews womöglich ganz verzichten, da man nicht jede Äußerung des Interviewpartners verifizieren könne. Das "Ende des Interviews" sah zum Beispiel der Medienjurist Adrian Schimpf heraufziehen: Gerichte verordneten den Zeitungen einen "hanebüchenen Umgang mit Interviews".


Bei der öffentlichen Diskussion stellte sich heraus, dass etliche Journalisten von ihrer grundsätzlichen "Verbreiterhaftung" für Aussagen Dritter nicht einmal wussten. Diese Erkenntnis löse "bei vielen Journalisten Befremdlichkeit" aus, schrieb damals das Jura-Weblog "Telemedicus". Dabei war die Haftung seit jeher nur durch die Rechtsprechung fallweise eingeschränkt worden, mit Verweis auf öffentliches Interesse oder die Zumutbarkeit der Überprüpfung.


Die gewonnene Revisionsklage der Saarbrücker Zeitung GmbH dürfte nun wieder einigen Druck von den Redaktionen nehmen. "Die Verbreitung der Äußerungen war zulässig", heißt es in dem BGH-Urteil. Es handele sich um eine nicht gegen Markwort persönlich gerichtete Meinungsäußerung mit einem wahren "Tatsachenkern". Und letztlich überwiege das von Roger Willemsen verfolgte "Interesse der Öffentlichkeit an der Wahrheit und Seriosität der Medienarbeit". Der Persönlichkeitsschutz Markworts müsse hinter dem Recht auf Presse- und Meinungsfreiheit zurückzutreten. "Die Pressefreiheit zählt mehr, als ihm diesmal lieb ist", kommentiert die "Süddeutsche".

17.11.2009
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Das schreiben die anderen

Harte Fakten für Markwort (SZ)
"Focus"-Chef Markwort unterliegt Willemsen (SpOn)
Einführung in die Verbreiterhaftung: Haftungsfalle Interview? (Telemedicus.info)
Das Ende des Interviews? (Adrian Schimpf bei SpOn 2008)

MEEDIA RÜCKBLICK

  • 18.11.2009 Markwort will Verfassungsgericht anrufen
  • 12.08.2009 Karlsruhe schränkt Verbreiterhaftung ein

Letzte Kommentare

Anzeige: 1 - 5 von 5

24.11.09 11:33

MEEDIA Redaktion

Die Formulierung war nach der Änderung in der Tat noch missverständlich. Wurde jetzt geändert, in das Gespräch mit Ernst Jünger, das der "Focus" veröffentlicht hatte. Denn geführt hatte das Gespräch ja, wie wir wissen, Axel Thorer. Wenn einmal der Wurm drinsteckt... Danke für den neuerlichen Hinweis!

24.11.09 11:15

Stefan Niggemeier Web-Site

Danke für die späte Korrektur, aber es stimmt immer noch nicht: Auch der "Focus" hat kein Gespräch mit Ernst Jünger geführt. Die "Bunte" hat ein Gespräch mit Ernst Jünger geführt. (Eigentlich ist es gar nicht so kompliziert.)

24.11.09 10:12

MEEDIA Redaktion

Die falsche Formulierung, dass Helmut Markwort, das Interview geführt habe, wurde korrigiert.

18.11.09 00:09

Stefan Niggemeier Web-Site

Markwort hat *kein* Interview mit Ernst Jünger geführt und dies auch nicht behauptet. Genau darum ging ja der Streit. Geführt hat das "Bunte"-Interview, das der "Focus" zwei Jahre später teilweise recyclete, Axel Thorer.

(Irgendwie eine schöne Ironie, wenn "Meedia" nun den Fehler von Willemsen wiederholt.)

17.11.09 21:53

Meinung S. Freiheit

Ja, ja - die Hamburger Justiz und die Presse... Die Kollegen von Zapp haben ja schon erschöpfend darüber berichtet.

Das Problem wird sich wohl nur lösen, wenn die Damen und Herren Richter in den unverdienten Ruhestand gehen.

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