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Anwälte bremsen Titelgeschichte gerichtlich ein

Kachelmann erwirkt EV gegen Focus

Im Fall Kachelmann gibt es einen Nord-Süd-Konflikt: So bekommt der Spiegel aus Hamburg ein Exklusiv-Interview mit dem Wettermoderator und der Focus aus München eine Einstweilige Verfügung, weil er Belastendes aus den Ermittlungsakten zitiert. Die neueste EV des Landgerichts Köln von Mittwoch verbietet dem Focus nun drei Passagen aus seiner aktuellen Titelgeschichte, die vor allem wegen ihrer dezidierten Beschreibungen auffallen. Wie Burda Media auf die Post aus Köln reagiert, ist noch unklar.

Die Einstweilige Verfügung, die von Kachelmanns Medienanwalt Ralf Höcker beantragt und durchgesetzt wurde, bezieht sich auf die Cover-Story "Die Akte Kachelmann“. In der Geschichte heißt es: „Tausende Ermittlungsseiten protokollieren die Spurensuche im Kriminalfall des Jahres. Focus dokumentiert exklusiv die wichtigsten Indizien, Aussagen und Gutachten."
 
Genau wegen der Zitate aus den Akten gibt es nun den juristischen Ärger. Gegen drei Passagen geht der Kachelmann-Anwalt vor. Unter der Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro dürfen die entsprechenden Stellen nicht mehr verbreitet werden. Das Magazin kann dagegen Rechtsmittel einlegen.
 
Die beanstandeten Passagen beinhalten sehr konkrete und detailreiche Schilderungen einer ehemaligen Lebensgefährtin des angeklagten Moderators. Ob die Anwälte vom Antrag auf Einstweilige Verfügung abgesehen hätten, wenn die Passagen weniger konkret gewesen wären, ist unklar.
 
Bei Burda in München war zunächst jedoch noch nichts von einer EV bekannt, offenbar wussten die Medien Details früher als das Verlagshaus. Nach Angaben eines Sprechers werde der Vorgang erst geprüft. Der Verlag behält sich jedoch vor, die Verfügung gerichtlich klären zu lassen.

Die Chancen für den Focus, die Einstweilige Verfügung zu Kippen, stehen möglicherweise nicht so gut. Gegenüber MEEDIA erklärt der Medienrechtsanwalt Markus Kompa: "Sobald ein Berichtsthema Sexualität betrifft, muss ein Berichtsinteresse schon sehr überzeugend begründet werden. Es geht die Öffentlichkeit grundsätzlich nichts an, was wer in wessen Bett oder Dusche tut. Wenn jedoch eine Person gegen ihren Willen erniedrigt oder gar vergewaltigt wird, also eine erhebliche Straftat im Raume steht, dann darf auch darüber mit dem entsprechenden Fingerspitzengefühl berichtet werden - allerdings praktisch nur über gesicherte Tatsachen." Weiter sagt der Experte: "Wie aber wollen Sie als Journalist beweisen, dass jemand bei einer angeblichen SM-Praktik nicht einverstanden war? Die bloße Anschuldigung einer Zeugin ist im Zweifelsfall zu riskant, da typischerweise Aussage gegen Aussage stehen wird. Wirklich gesichert ist eine Tatsache praktisch nur dann, wenn sie von einem Gericht als bewiesen gewertet wurde."

Generell hält Kompa die Verdachtsberichtserstattung mittlerweile für schwierig: "Das Dilemma bei unaufgeklärten Sachverhalten war schon immer, dass man nicht völlig ohne Annahmen, eigene Schlüsse und Theorien auskommt. Verdachtsberichterstattung ist heute ein sehr riskantes Geschäft geworden. Wenn Ihre Äußerung sich irgendwie missdeuten lässt, Sie aber die Ihnen unterstellte Andeutung nicht als zutreffend beweisen können, haben Sie ein Problem."

Unstrittig ist die Rechtslage bei Zitaten aus Ermittlungsunterlagen: "Aus Akten darf erst dann wörtlich zitiert werden, wenn diese in den Prozess eingeführt wurden, damit Gericht und Gang des Prozesses nicht vorher beeinflusst werden", sagt Kompa. Genau dies hatten deutsche Medien im Fall Kachelmann in den vergangen Wochen jedoch mehr oder weniger extensiv getan. In diesem Zusammenhang sind dabei weniger die Anwälte des Beschuldigten, als die Staatsanwaltschaft am Zuge, die bei diesen Rechtsverstößen Strafverfahren gegen die Verantwortlichen Autoren oder Redakteure einleiten können. Ob dies in Sachen Kachelmann bereits geschah, ist unklar.
 
Das Vorgehen der Juristen des Angeklagten indes passt ins taktische Bild von Kachelmanns Medienstrategie. Der Spiegel beispielsweise – der in der Vergangenheit ausführlich die Glaubwürdigkeitsproblematik hinsichtlich der Belastungszeugin und früheren Partnerin Kachelmann in den Vordergrund seiner Berichterstattung stellte - bekommt das erste Exklusiv-Interview nach der Haftentlassung des Moderators. Der Focus dagegen, dessen Informationen tendenziell eher die Plausibilität der Anklage stützte, wird seitens Kachelmanns offenbar mit harten juristischen Bandagen bekämpft.
 
Erstaunlich ist auch, dass gegen Titel des Axel Springer Verlages Schmerzensgeld-Forderungen von über zwei Millionen Euro vorliegen sollen, obwohl die Bild und Bild.de sich in der Berichterstattung oftmals nur auf Focus und Spiegel-Berichte bezogen hatten.

Am Ende drängt sich der Eindruck auf, dass Kachelmann vor dem Prozess mit einer Doppelstrategie in Sachen Medien seine Position vor der Hauptverhandlung im September zu stärken bemüht ist. Während er einerseits die beste Sendezeit sowie die große Bühne von Deutschlands Nachrichtenmagazin Nummer eins für seine Zwecke nutzt, scheint er gleichzeitig hinter den Kulissen eben jenes aus der Berichterstattung verbannen zu wollen, was dem Bild des unrechtmäßig in Haft geratenen Good Guys nicht entspricht – wie etwa das zweite laufende Verfahren wegen Körperverletzung, dass der Focus am Montag aufdeckte.

06.08.2010
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  • 02.09.2010 Streit Kachelmann gegen Bild.de geht weiter

Letzte Kommentare

Anzeige: 1 - 4 von 4

08.08.10 02:13

Rolf Mueller

@sonja struwe
So sehr ich Sie zu ihrem ersten Online-Kommentar beglückwünsche, befremdet mich die geäußerte Meinung.
Ich weiß zwar nicht genau, worum es geht, weil ich diesen unbewiesenen, aufgebauschten Mist nicht lese, aber auf keinen Fall gehört jeder, dessen sexuelle oder sonstige Vorlieben wir nicht teilen, gleich in Behandlung.

07.08.10 10:23

Dr. Angela Tucek

Angesichts dessen, waas Ihrem Artikel genannte Medienanwälte sagen, erscheint fraglich, wie es in Deutschland zu einem Watergate kommen könnte (abgesehen von Kachelmann). Dass die Medien der Justiz nur aus der Hand fressen dürfen, legt doch jeglicher Recherche von Journalisten Fesseln an, die vom GG her nicht erkennbar sind.

07.08.10 00:22

sonja struwe

Ich weiß, ich habe den Artikel nicht kommentiert, wollte nur mal meine Meinung sagen und war überrascht, daß es mir diesmal gelungen ist, einen Kommentar abzuschicken. Ich bin Internet-Neuling und bitte um Entschuldigung.

06.08.10 23:46

sonja struwe

Mich interessiert inzwischen nicht mehr, ob er schuldig oder nicht schuldig ist.
Er wird sich damit herausreden, daß alles auf Gegenseitigkeit und gewollt war. Alles, was ich gelesen habe (und er z.T. auch zugibt) hat bewirkt, daß er mir einfach unsympathisch ist und in Behandlung gehört.

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