Das Landgericht Berlin hat eine einstweilige Verfügung gegen den Axel Springer Verlag erlassen, weil die "Bild"-Zeitung als erste über den Fall der No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa berichtet hatte. Damit rügte das Gericht faktisch auch das Verhalten der Staatsanwaltschaft, die gegenüber Medienvertretern den Fall kommentiert hatte. "Bild"-Chefredakteur Kai Diekmann sieht in der einstweiligen Verfügung "einen schweren Angriff auf die Pressefreiheit.“
Unklar ist, ob der Anwalt für seine Mandantin auch Schmerzensgeld oder Schadensersatzansprüche geltend machen wird.
Unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 Euro ist es der "Bild" nun untersagt, weiter über ein "gegen die Antragstellerin eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen schwerer Körperverletzung und/oder den Gegenstand der Untersuchungshaft zu berichten."
Das sieht "Bild"-Chefredakteur Kai Diekmann anders: „Die No Angels, die 2008 Deutschland beim Grand-Prix vertraten, sind die erfolgreichste deutsche Pop-Band der letzten Jahre. Ihre Poster hängen in tausenden Teenager-Zimmern", heißt es in einer Stellungnahme gegenüber MEEDIA. "Die Vorbildfunktion der Bandmitglieder steht daher völlig außer Frage. Angesichts dieser Vorbildfunktion, aber auch der Schwere der strafrechtlichen Vorwürfe gegen Nadja Benaissa ist das öffentliche Interesse an der Berichterstattung nicht im Ansatz zu bestreiten, Aus diesem Grund sind auch Staatsanwaltschaft und Polizei unter Nennung des vollen Namens der Beschuldigten an die Öffentlichkeit getreten, worüber BILD genauso wie alle wichtigen Nachrichtenagenturen und Medien des Landes berichtet hat. Ein Verbot, über die Verhaftung einer derart öffentlichen Person zu informieren, ist deshalb ein schwerer Angriff auf die Pressefreiheit.“
Die Anwälte von Nadja Bennaissa schreiben in einer Pressemitteilung, dass "eine Presseerklärung der Staatsanwaltschaft aufgrund des eindeutigen Überwiegens des Privatsphärenschutzes unserer Klientin hätte unterbleiben müssen."
Wie die "Bild"-Zeitung hatten praktisch alle Medien über den Fall berichtet, in dem es die um Körperverletzung durch eine ansteckende Krankheit geht.
Die Pressemitteilung der Kanzlei Schertz Bergmann endet mit der Warnung: "Wie sich aus der Entscheidung des Landgerichts Berlin vom gestrigen Tage indes ergibt, ist die Berichterstattung über den Fall unzulässig."
Die einstweilige Verfügung bedeutet, dass sich die Medien zunächst an das Verbot der Berichterstattung halten müssen, sie ist aber noch keine Entscheidung in der Sache selbst.
Der genaue Inhalt der einstweiligen Verfügung lag der Sprecherin des Landgerichts Berlin nicht vor, da der Beschluss erst gestern erlassen wurde. "Das ist eine sehr eilige Angelegenheit, in der das geschieht." Allerdings sei Eile in einem solchen Fall nichts Ungewöhnliches. Der Antragsgegner lege üblicherweise direkten Widerspruch ein, über den in den kommenden zwei Wochen entschieden wird.
Letzte Kommentare
08.12.10 21:06
Lynx Fried
Vielen Dank für diese lesen mate. Nun, dies ist mein erster Besuch in Ihrem Blog! Aber ich bewundere die kostbare Zeit und Aufwand man hineinsteckt, vor allem in interessanten Artikeln Ihnen teilen hier!
Grüße,
Cell Phone Spying
16.04.09 08:55
Eine Leserin Web-Site
Ausgerechnet das Drecks- und Hetzblatt Bild spielt sich zum Kämpfer für die Pressefreiheit auf. Zusammen mit Schröder gegen Hartz IV (HIV - sic!) Empfänger hetzen und jetzt mal wieder ein paar Vorverurteilungen gegen HIV Kranke zu tätigen. Aber das ist euer Spezialgebiet nicht wahr? Wohl hast Du so etwas gelernt Diekmann? An der Marienschule in Bielefeld etwa? Oder hat dein Anwalts-Vater Dir nichts über Recht und Gesetz beigebracht? Das einzige was der wirklich kann ist seinem Freund Dr. Helmut Kohl hinten rein zu kriechen. Nun ja. Das scheint ja auch Deine einzige Qualifikation für den Journalistenjob zu sein.
Diekmann. Du bist eine Schande für die Presse. Du bist ein armseliges Würstchen. Ein gegelter Widerling und ein ruückgratloser Arschkriecher wie er im Buche steht.
15.04.09 19:50
Presse Freiheit
Zum Glück hat es Springer getroffen, da ist genügend Kapital vorhanden, diesen Angriff auf die Pressefreiheit notfalls bis zum BVG zu bringen. Die Staatsanwaltschaften sind schon bei viel weniger schwerwiegenden Fällen geneigt, per PM die Medien schon im Vorfeld zu unterrichten. Wenn jetzt schon die Berichterstattung auf Basis einer StA-PM verboten wird, frage ich m ich, an welcher Hochschule die Richter der zuständigen Kammer ihr erstes Staatsexamen abgelegt und vor welchem Justizprüfungsausschuss die Befähigung zum Richteramt erworben wurde. RA Schertz (nomen est omen) hätte eigentlich erst eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim für Wiesbaden zuständigen Generalstaatsanwalt loslassen müssen - aber da wäre er gründlich auf die Schnauze gefallen. Über den Fall lässt sich aber jetzt auch trefflich weiter berichten: Der Berliner Beschluss wird zitiert, nicht ohne die Hintergründe schön im Konjunktiv ("soll...haben") den geneigten Lesern immer wieder zur Kenntnis zu geben.
15.04.09 17:46
Karla Kolumna
@Flo Mertens:
"wüsste nicht was daran denn verboten sein soll, darüber zu berichten. Über das "wie" kann man ja streiten..."
Sehe ich auch so.
15.04.09 17:10
Frank Wolfraum Web-Site
Na, da hat das mit der "Unschuldsvermutung" wohl nicht so ganz geklappt? Aber seit wann wäre die BILD-Zeitung diesbezüglich jemals überempfindlich gewesen?
Sollten sich die bis jetzt noch unbewiesenen Vorwürfe in der Zukunft als gerechtfertigt heraus stellen, dann war BILD mal wieder Erster.
Bis dahin: Tapfer Kondome tragen;-)