Die Bild-Zeitung hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein Grundsatzurteil erstritten. Demnach ist es zulässig, sachlich über strafrechtliche Verfehlungen und entsprechende Ermittlungen und und Gerichtsverfahren von Prominenten zu berichten. Konkret ging es um Berichte über einen deutschen Schauspieler, der wegen Drogenbesitzes zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Alle deutsche Instanzen - bis zum Bundesverfassungsgericht - hatten eine Berichterstattung für unzulässig erklärt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ist die höchste Instanz in einem solchen Fall und steht auch über der deutschen Rechtsprechung. Es ging hier konkret um einen deutschen Serienschauspieler, der 2004 auf dem Oktoberfest in München wegen Drogenbesitz verhaftet und später zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Neben anderen Medien hatte auch die Bild über den Fall berichtet. Der Schauspieler klagte auf Unterlassung und bekam durch zahlreiche Instanzen hindurch Recht: vor dem Landgericht Hamburg, dem Hanseatischen Oberlandesgericht, dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht.
Alle deutschen Gerichte werteten den Schutz der Privatsphäre als ein höhere Gut als das Informationsinteresse der Öffentlichkeit an dem - zugegebenermaßen lapidaren - Fall. Die Springer-Anwälte zogen daraufhin vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und beriefen sich auf einen Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention, in dem die Presse- und Äußerungsfreiheit geschützt wird - und bekamen Recht.
Letzte Kommentare
07.02.12 19:40
Manfred-Guido Schmitz Web-Site
Prominente - meist gut bezahlt - nehmen für sich i.a. Sonderrechte(-behandlungen) in Anspruch. Das kann jedoch keine ,Einbahnstraße' sein: Wer Vorrechte in Anspruch nimmt, muss umgekehrt auch bereit sein, die ,Kehrseite der Medaille' als "Prominenter' hinzunehmen... GUT also, dass dieses Grundsatz-Urteil gefällt wurde. - Schlimm allerdings: die Verschiebung der Kriterien, was ,berichtenswert' ist: Mich schockiert es bereits, dass in den ZDF-Nachrichtensendungen neuerdings die Ankündigung der Sport-Meldungen direkt nach der Begrüßung erfolgt. Mitunter also erfährt man eine vergleichsweise periphere Sport-Informationen vor dem, was weltweit nun wirklich für jeden Einzelnen Folgen haben könnte. - Es droht: Man erfährt alles über "nichts"; und nur noch mit Verweis auf Hintergrundinfos im Internet viel zu wenig über das, was ,eigentlich' relevant ist. M.E. eine ,bemerkenswerte' Fehlentwicklung in unserer angeblichen Informationsgesellschaft.
07.02.12 19:32
Gunter Arentzen Web-Site
Das ist ja schön für BILD, dass sie dieses Urteil erzwungen haben. Da aber die Mitarbeiter von BILD nicht in der Lage sind, "sachlich" über einen Fall zu berichten, wird sich wenig ändern - dann wird eben künftig die Art der Berichterstattung bemängelt und deswegen auf Unterlassung geklagt ;-)