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Abmahnwelle trifft erstmals deutsche Facebook-Seiten

Fanpage abmahnsicher machen: So geht's

Eine Abmahnwelle sorgt derzeit für Aufruhr unter deutschen Facebook-Seitenbetreibern. Die Kanzlei HKW nimmt gemeinsam mit dem Unternehmen Binary Services professionell betriebene Facebook-Seiten ins Visier. Opfer der Abmahnwelle sind Fanpages, deren Impressum entweder nicht ordnungsgemäß angelegt wurde oder erst gar nicht verfügbar ist. Die Zahl der Betroffenen steigt. MEEDIA erklärt, wie Sie Ihre Facebook-Seite in wenigen Minuten abmahnsicher machen.

Brauche ich ein Impressum?
Ja. Laut Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom August 2011 benötigen Facebook-Seiten ein Impressum. Schließlich würden diese auch zu Werbezwecken genutzt.

Welche Richtlinien muss ein Impressum erfüllen?
Ein Impressum muss als solches gekennzeichnet sein und gut lesbar sein. Das bedeutet: Egal ob Nutzer mobil oder über den regulären Browser auf Ihre Facebook-Seite zugreifen, muss gewährleistet sein, dass das Impressum gut sichtbar angesteuert werden kann.

Kann ich das Impressum der dazugehörigen Webseite übernehmen?
Achten Sie darauf, dass das Impressum eindeutig ist. Der Betreiber einer Facebookseite muss auch der Betreiber der entsprechenden Webseite sein. Zumindest, wenn sich beide ein Impressum teilen.

Wo genau kann/muss ich auf mein Impressum hinweisen?

Einen Impressumsreiter gibt es auf Facebook nicht. Da Sie aber dafür sorgen müssen, dass die Rubrik gut sichtbar für Besucher der Seite ist, empfiehlt sich ein Hinweis im Info-Bereich. Der lässt sich über den Adminbereich der Seite mit einem Klick auf “Seite bearbeiten” aufrufen. Tragen Sie hier neben der Url der entsprechenden Webseite auch die Url des passenden Impressums ein. Fortan sollte die Impressums-Adresse gut sichtbar unter Ihrem Profilbild auftauchen. Um sicher zu gehen, sollten Sie außerdem im Beschreibungstext der Facebook-Seite unter der Rubrik “Impressum” den Fließtext eintragen.

Brauche ich außerdem noch eine Impressums-App?
Viele Hersteller bieten Lösungen, neben dem Info-Bereich noch ein sogenanntes Landig-Tab auf der Facebook-Seite einzurichten, über das Nutzer das Impressum einsehen können. Einer dieser Anbieter ist das Portal E-Recht24, das auf seiner Facebook-Seite einen Impressums-Generator anbietet. Über die App "TABMAKER Imprint" erstellen Sie in wenigen Minuten ein Impressum. Die Anwendung installiert zuerst eine Verknüpfung zur Facebook-Seite. Von dort aus können Sie das Impressum bearbeiten. Auf Wunsch lässt sich ein Generator auf Basis der Daten von E-Recht24.de einsetzen, der Ihre Daten abfragt und daraus ein gültiges Impressum zusammenfasst. Der Text lässt sich noch auf Wunsch formatieren. Das Hosting übernimmt die verantwortliche Agentur. Der Fokus liegt hierbei auf einer kostenlosen Lösung, um Abmahnungen schnellstmöglich aus dem Weg zu gehen. Natürlich schadet es nicht, das Impressum von einem Anwalt prüfen zu lassen und eventuell auf Ihre Situation anpassen zu lassen.

Was tun bei einer Abmahnung?

Schalten Sie einen Anwalt ein. Es gibt einige Anzeichen, dass die Binary Services GmbH zusammen mit der Kanzlei HKW Massenabmahnungen verschickt. Das bedeutet aber keineswegs, dass Ihre Seite in Vergessenheit gerät, wenn Sie nicht fristgerecht reagieren. Wenn Ihre Seite bislang über kein Impressum verfügte, sollten Sie umgehend eines nachtragen. Handeln Sie allerdings nicht voreilig beim Ausfüllen einer Unterlassungserklärung. Denn meist sind die Vetragsstrafen viel zu hoch angesetzt, wie Rechtsanwalt Thomas Schwenke auf Allfacebook erklärt.
                                                                                                                                                                                      

Felix Disselhoff

20.08.2012
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