Das Landgericht München hat einer Klage von ProSiebenSat.1 gegen Save.tv, einem webbasierten TV-Aufnahmedienst, stattgegeben. Die Sendergruppe hatte auf Unterlassung der Nutzung ihrer Programme geklagt.
Das Gericht urteilte, dass Save.tv die Vervielfältigung sowie die öffentliche Zugänglichmachung der Sendesignale der ProSiebenSat.1-Gruppe im Rahmen ihres Angebotes unterlassen muss. Die Nutzung verletzt nach der Entscheidung des Gerichts die Rechte der Sendeunternehmen und darf ohne eine entsprechende Lizenz nicht vorgenommen werden. Nach der Entscheidung des Landgerichts München kann sich die Save.tv nicht darauf berufen, dass die angefertigten Vervielfältigungen als Privatkopien zulässig sind.
Save.tv bietet Nutzern die Möglichkeit über den Browser Sendungen aus dem TV-Programm aufzunehmen und diese zeitversetzt anzuschauen, vergleichbar zur Funktionalität eines Festplatten- oder Videorecorders.
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