Für alle Applikationen in Apples iTunes-Store gilt eine strenge "No-Nudity-Regel". Stern.de, die erfolgreichste deutsche Verlags-App, musste gerade schmerzhaft erfahren, wie rigide das US-Unternehmen seine Geschäftsbedingungen durchsetzt. Apple hatte ohne Vorwarnung die G+J-Applikation aus dem Sortiment genommen. Dreht man den Fall weiter, stellt sich Frage: Darf ein US-Unternehmen überhaupt Einfluss auf die Inhalte deutscher Verlagsangebote nehmen? Stehen die Apple-AGBs über der deutschen Pressefreiheit?
Die Stern.de-Redaktion am Bauwall traf der Rausschmiss aus dem iTunes-Stores wie aus heiterem Himmel. Die Macher der Erfolgs-App hätten sich schon eine kleine Vorwarnung gewünscht. "Das professionelle Business mit Apple wird erschwert, weil deren Kommunikationsprozesse dem Ansturm bisher nicht gewachsen sind", formuliert Stern.de-Geschäftsführer Christian Hasselbring gegenüber MEEDIA. "Ein aktuelles Beispiel ist der Rausschmiss unserer App wegen einer Erotik-Art-Fotostrecke. Hier hätte eine proaktive Kommunikation von Apple viele Missverständnisse vorbeugen können. Diese Kommunikationsschwierigkeiten machen es Developern und speziell Medienanbietern unnötig schwer mit Apple zusammenzuarbeiten."
Dass das US-Unternehmen das Recht hatte, die Stern.de-Applikation aus dem iTunes-Store zu löschen zweifelt Hasselbring nicht an. "Das Apple uns wegen einer unterhaltenden Erotik-Art-Strecke - wie sie auf nahezu allen General Interest Portalen in Deutschland zu finden sind - aus dem Store genommen hat ist legitim; hier kritisieren wir nur den Prozess und die mangelnde Kommunikation." Weiter merkt der Manager an. "Schwierig wird es aber, wenn die "no nudity"-Regel auch bei nachrichtlicher Berichterstattung angewendet werden sollte. Hier entstünde ein echter Konflikt zwischen der deutschen Pressefreiheit und den Regularien einer global agierenden Medien-Vertriebsplattform. Diese Probleme haben wir klar bei Apple adressiert und sind mit den Vertretern von Apple in Deutschland und International in engem und konstruktivem Austausch um Lösungen zu finden."
Der Manager glaubt aber, dass die Diskussion in diesem Fall sehr schnell eine ganz andere grundsätzliche Frage aufwirft: "Wiegt die deutsche Pressefreiheit mehr, als die US-AGBs von Apple? Dürfen die Geschäftsbedingungen eines Unternehmens verbieten, dass wir über eine Meldung berichten?"
Ein konkretes Beispiel für Hasselbrings Überlegungen wäre das so genannte Nippelgate. Beim Super Bowls 2004 riss Justin Timberlake Janet Jackson ihr Oberteil derart auf, dass eine Brustwarze der Sängerin zu sehen war. Hätte Stern.de in seiner App darüber berichtet, hätte Apple das Programm aufgrund der eigenen Geschäftsbedingungen sperren müssen.
Im Moment betrifft die Frage nur Stern.de als Marktführer, Focus.de oder die "B.Z."-App. Wenn jedoch bald auch die "Bild", die "Süddeutsche" und viele andere Verlage mit ihren geplanten Applikationen auf den Markt kommen, muss sich eine ganze Branche mit Apples Geschäftspolitik beschäftigen.
Diese komplizierte Frage lässtsich nach Meinung von Hasselbring aber nur zusammen mit Apple entwirren. "Wir sind mit den Kollegen in einem intensiven Dialog, um gemeinsame Lösungen zu erarbeiten."
Der Anwalt Udo Vetter glaubt nicht, dass sich Apple Sorgen wegen der Pressefreiheit machen muss. Gegenüber MEEDIA erklärte er: "Sie richtet sich erst einmal gegen staatliche Organe. Es ist ein so genanntes Abwehrrecht gegen den Staat."
Der Jurist sagt: "Im Grunde bietet Apple eine Vertriebsplattform, der es unbenommen ist, ihr Hausrecht wahrzunehmen." Nach Vetters Einschätzung bleibt einzig das Wettbewerbsrecht, um gegen das Sperren von Apps vorgehen. "Aber dazu müsste Apple auch eine marktbeherrschende Position nachgewiesen werden."
Die Lehre aus dem Stern.de-Fall und der juristischen Einschätzung scheint eindeutig: Alle Verlage, die ihre Inhalte auch via iPhone-Apps mobil zu den Lesern bringen wollen, müssen sich darauf einstellen, dass sie sich extrem von den Apple-eigenen Regeln abhängig machen.
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Letzte Kommentare
22.02.10 21:54
Marcel Zimmermann
Wirtschaftskrieg auf dem iPhone
Als Entwickler von iPhone Software fällt nur immer wieder auf, das hauptsächlich nichtamerikanische Entwickler von einem Rauswurf betroffen sind, wie sollte es sonst zu erklären sein, dass HotorNot oder Facebook immer noch im App Sore zu haben sind obwohl diese gegen jede Richtlinie von Apple verstossen. Auch andere Apps mit sog. "sexuellen" Inhalten sind noch im App Store zu haben - allesamt amerikanische Produkte. Dies kann von jedem in iTunes überprüft werden. Hier sind einzig und allein wirtschafliche Interessen Beweggründe für eine willkürliche Zensur.
27.11.09 11:21
Michael Friedrich Website
Das gleiche Gebaren kennt man auch von anderen amerikanischen Unternehmen wie Google, die eigene Regeln hinsichtlich Nacktheit auf Landingpages für AdWords-Anzeigen aufstellen. Kunst und Erotik werden ganz schnell anstößig behandelt und rausgeschmissen. Wer aber als Werbetreibender den Kanal Google nutzen möchte, muss sich mit diesen Einschränkungen abfinden...
26.11.09 16:45
Stefan Mauer
"Superball"? Meint ihr eure Text eigentlich auch nur im Ansatz ernst?
26.11.09 16:35
Daniel Meyer
Herzlich Willkommen bei den negativen Effekten der Globalisierung!! Wieder einmal ein Beispiel für die "falsche" Macht an verkehrter Stelle! Es kann nicht sein das ein amerikanischer Hersteller seine Produkte verkauft in ein Land und dann dort die Inhalte die mit dem Produkt erreichbar sind zensiert... aber hauptsache erstmal fett abräumen durch den Verkauf!!!! Das ist ja als ob ein Druckmaschinenhersteller von Übersee einer ausländischen Zeitung verbietet damit bestimmte Artikel zu drucken...