Spätestens jetzt müssen sich die Ermittlungsbehörden auch mit der Rolle der VZ-Netzwerke beschäftigen: Anwalt Ulrich Dost hat gegen einen Mitarbeiter der Holtzbrinck-Tochter Strafanzeige wegen des Verdachts der "falschen uneidlichen Aussage" gestellt. Er vertritt Matthias L., der SchülerVZ-Daten sammelte, angeblich die VZ-Gruppe erpresst haben soll und dann in der Untersuchungshaft Selbstmord beging. Zudem erstattete Dost gegen vier VZ-Angestellte Anzeige wegen falscher Verdächtigung.
Die Anzeige gegen "falschen uneidlichen Aussage" dürfte sich möglicherweise gegen einen leitenden Mitarbeiter (siehe Anmerkung am Textende) des Social Networks richten. Ihm wurde bereits im „Spiegel“ vorgeworfen, dass er während mehrer Chat-Gespräche Matthias L. Geld angeboten haben soll. Dies sei durch Dokumente belegt. Während der Zeugenvernehmung soll der angezeigte Mitarbeiter jedoch ausgesagt haben: "Ich bin über ein Chat-Programm mit ihm (gemeint ist Matthias L. – Einfügung des Verfassers) in Kontakt getreten. Bei dem Kontakt stellte ich klar, dass wir an den Sicherheitslücken interessiert sind und sicherstellen wollen, dass die Daten gelöscht werden. Angebote finanzieller Art haben wir nicht gemacht."Der Anwalt zieht deshalb den Schluss: „Hinsichtlich der Aussage, wonach Angebote finanzieller Art nicht gemacht worden sein sollen, besteht der Verdacht einer Falschaussage.“
Bei der Anzeige wegen falscher Verdächtigung geht es um die Frage, ob vier Mitarbeiter der VZ-Netzwerke wussten, dass Matthias L. die Daten nicht geklaut, sondern nur eingesammelt hatte. Der Unterschied: Das Sammeln von frei zugänglichen Daten ist keine Straftat.
Dost argumentiert nun, dass die Holtzbrinck-Tochter bereits am Samstag, dem 17.10.2009, in einem Blogeintrag zugegeben hätten, dass es sich nicht um einem Diebstahl bzw. eine Hacker-Attacke handelte. Im VZ-Blog hieß es damals: „Es handelt sich hierbei explizit nicht um Daten wie Postadressen, Email Adressen, Zugangsdaten, Telefonnummern und Fotoalben, sondern um für alle Community-Nutzer einsehbare Daten.“
Dost merkt dazu an: „Strafbar im Sinne des § 202 a StGB macht sich aber nur, wer auf gesondert gesicherte Daten durch Überwindung der Zugangssicherung zugreift und sie so ausspäht. Diese Umstände verheimlichten die Unternehmensmitarbeiter gegenüber den Ermittlungsbehörden.“ Weiter führt er aus: „Deshalb liegt der Verdacht nahe, dass alle vier Unternehmensmitarbeiter gemeinschaftlich übereingekommen waren, Matthias L. gegenüber den Polizeibehörden wider besseren Wissens einer Straftat gem. § 202 a StGB zu bezichtigen.“
Der Anwalt schreibt, dass er sich „des Eindrucks nicht erwehren“ kann, „dass die tatsächlichen Umstände durch die Unternehmensmitarbeiter gegenüber den Ermittlungsbehörden verdunkelt werden sollten.“ Seine Erklärung endet mit dem Appell: „Nicht hinzunehmen ist, wenn den Ermittlungsbehörden Sachverhalte unrichtig, falsch oder unter Weglassung von Details berichtet werden. Vielleicht wäre auch im Fall des Matthias L. eine andere Entscheidung beim zuständigen Haftrichter ergangen?“
Die Holtzbrinck-Tochter will sich zu den neuen Vorwürfen noch nicht äußern, weil akutell "die Anzeigen noch nicht vorliegen". Weiter heißt es in einer Unternehmensmitteilung: "Wir werden die Vorwürfe in den nächsten Tagen prüfen."
Nachtrag am 19.02.: Nachdem die Staatsanwaltschaft Berlin das Ermittlungsverfahren aufgrund der Strafanzeige von Rechtsanwalt Dost gegen die VZ-Mitarbeiter eingestellt hat, haben wir die zuvor im Text enthaltene Funktionsbezeichnung eines Mitarbeiters gelöscht, da der Verdacht nicht erhärtet werden konnte und eine Identifizierung des Mitarbeiters daher nicht mehr gerechtfertigt wäre – die Redaktion.
13.11.2009
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