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VZ-Gruppe widerspricht dem Rechtsvertreter

SchülerVZ: Anwalt bestreitet Erpressung

Nach dem Selbstmord des 20-jährigen aus Erlangen, der wegen des Vorwurfs der Erpressung des Holtzbrinck-Netzwerks verhaftet worden war, hat sein Anwalt die Anschuldigungen zurückgewiesen. Es gebe Hinweise darauf, "dass eine Erpressung nicht versucht wurde", teilte der Berliner Rechtsanwalt Ulrich Dost in einer Pressemitteilung mit. Den Medien wirft Dost in einer Erklärung vor sich "kaum mit der Rolle" der VZnet Netzwerke beschäftigt zu haben. Die VZ-Gruppe hat die Vorwürfe zurückgewiesen.

In einer Erklärung auf der Homepage des Anwaltes heißt es weiter: "Aus Sicht der Strafverteidigung stellen sich hier Fragen, die Gegenstand der Beweisaufnahme im Strafverfahren geworden wären. So etwa die Frage, ob das Unternehmen Daniel ein Schweigegeld angeboten hat, um das Aufdecken von 'Sicherheitslücken' der Plattform in der Öffentlichkeit verhindern zu können.

Laut Haftbefehl soll der 20-Jährige von den VZnet Netzwerke eine Summe von 80.000 Euro gefordert haben. Andernfalls soll er die Weitergabe der von ihm illegal beschafften Daten nach Osteuropa angedroht haben.

Zu diesen Vorwürfen schreibt Dost: "Jedoch gibt es seitens der Verteidigung Hinweise darauf, dass eine Erpressung nicht versucht wurde. Vor der Bezifferung eines Betrages durch Daniel soll ein unbeziffertes Zahlungsangebot durch Mitarbeiter des Unternehmens gemacht worden sein. Wenn dem so gewesen ist, lag Zahlungsbereitschaft seitens des Unternehmens vor, die folglich nicht mit einer Drohung erzwungen werden musste. Ein Freispruch wäre im Falle eines Strafverfahrens durchaus zu erwarten gewesen."

Die Erklärung endet mit einer bewegenden Stellungnahme: "Ich bedauere zutiefst, dass Daniel aus dem Leben gegangen ist. Keine Lebenssituation ist ein solcher Schritt wert."

Update:
Mittlerweile haben sich die VZnet Netzwerke zu den Vorwürfen des Anwalts im Firmen-Blog geäußert. Dort heißt es: "Die VZ-Netzwerke weisen diese Vorwürfe mit Nachdruck zurück." Stattdessen sagt VZ-CEO Markus Berger-de León: „Die Vorwürfe des Anwalts Ulrich Dost sind ebenso unglaublich wie haltlos. Die Beurteilung und Handhabung des Falls lag und liegt aber bei den zuständigen Behörden.“

 

 

 

03.11.2009

ga/ax

Das schreiben die anderen

rp-online.de

MEEDIA RÜCKBLICK

  • 19.02.2010 Ermittlungen gegen VZ-Mitarbeiter eingestellt
  • 07.11.2009 'Spiegel'-Story erhöht Druck auf VZ-Gruppe

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Anzeige: 1 - 5 von 6 1 2 weitere Einträge >

05.11.09 16:40

Chris web

Schmiere, Schmierbeteiligung und Einschüchterungsversuche gegen renitente Geschäftspartner gehören zu Holtzbrincks Geschäftsgebaren. Dazu können ehemalige VZ Geschäftsführer, Martin Weber, K. Urban, Gutbrod und Stefan v. Holtzbrinck ein Liedchen singen, wenn sie denn geständig wären. Ebenso viele Startups, die VZ schmierten, um gute Deals zu bekommen oder Konkurrenten nicht auf VZ sehen zu müssen. Alles bekannt, alles Holtzbrinck-Politik der schmutzigen Hand. Nun ist die Hand auch blutbeschmiert.

05.11.09 16:40

Chris web

Schmiere, Schmierbeteiligung und Einschüchterungsversuche gegen renitente Geschäftspartner gehören zu Holtzbrincks Geschäftsgebaren. Dazu können ehemalige VZ Geschäftsführer, Martin Weber, K. Urban, Gutbrod und Stefan v. Holtzbrinck ein Liedchen singen, wenn sie denn geständig wären. Ebenso viele Startups, die VZ schmierten, um gute Deals zu bekommen oder Konkurrenten nicht auf VZ sehen zu müssen. Alles bekannt, alles Holtzbrinck-Politik der schmutzigen Hand. Nun ist die Hand auch blutbeschmiert.

04.11.09 12:08

Dominic Roesmann

Glauben oder nicht - eigentlich egal.

Einerseits: Selbstmord - warum? Weil er Angst vor Strafe hatte? Wenn ja, warum wurde Ihm dann nciht klar gemacht (ist ja angeblich so offensichtlich), dass er wenig zu befürchten hat?

Andererseits: Unternehmen der Größenwahnordnung VZ weisen gern alles weit von sich, sind niemals Schuld an irgendwas und alles war immer ein dummer, unbeabsichtigerter Fehler eines Mitarbeiters. Zu Taten stehen zählt für solche Unternehmen nicht. Gar nicht.

Deswegen: ich glaube weder A noch B, wenn ich mich aber entscheiden müsste: definitv nciht VZ.

04.11.09 09:55

Ralf Eberhardt

"Die Beurteilung und Handhabung des Falls lag und liegt aber bei den zuständigen Behörden.“
NEIN!!! Die Beurteilung des Falles liegt bei jedem Einzelnen, der diesen Fall zu berurteilen hat. Moral lässt sich nicht an die Behörden "delegieren".

03.11.09 23:12

Alexander Becker Website

@Ulrich Dost,
ich habe die ddp-Zitate gegen den Wortlaut aus ihrer Pressemitteilung getauscht.

Danke & Gruß
Alexander Becker (MEEDIA)

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