Facebook: Hakenkreuze, Judenhetze und unzählige Gruppen mit Namen, die eindeutig auf Nazi-Inhalte schließen lassen. Das ist der Stoff für PR-Super-Gaus. In einem offenen Brief fordert die Bloggerin Lanu das Management des Social Networks auf, die unzähligen in Deutschland verbotenen braunen Inhalte zu entfernen. Selbst eine Anzeige wegen "Volksverhetzung" schließt sie nicht aus. Facebook reagierte schnell und löschte bereits erste beanstandete Inhalte.
In einer ersten Stellungnahme sagt Facebook-Sprecher Barry Schnitt: "Wir nehmen unsere eigenen Richtlinien sehr ernst und löschen sofort jede Gruppe, die gegen sie verstößt."
Da das Network in Deutschland keine eigene Dependance besitzt, sondern nur ein Pressebüro unterhält, hat die ehemalige Dotcomtod-Macherin ihren offenen Brief auch die Deutschen Facebook-Investoren Marc, Alexander und Oliver Samwer gerichtet.
Lanu präsentiert in dem Brief eine Liste mit 200 rechtlich bedenklichen Gruppen- und Profilseiten mit Namen wie "SS Schutzstaffel", "White Power 88", oder "Führer Fans". Neben diversen rechten Fangruppen tummeln sich auf dem amerikanischen Netzwerk unter anderem Fake-Profile von Hitler, Pol Pot und Stalin. Einige dieser "Grusel-Prommis" zählen mittlerweile über 1.000 "Freunde".
Die Bloggerin behält sich umfassende rechtliche Schritte vor, sollte Facebook nicht innerhalb von einer Woche auf ihre Beanstandung reagieren.
Unter anderem fordert sie die Sperrung der verantwortlichen User, eine Erweiterung der Nutzungsrichtlinien und ein umfassendes Bekenntnis von Facebook zu den internationalen Menschenrechten, Ablehnung von Faschismus, Rassismus und Nationalsozialismus. Damit nicht genug, sollen die Amerikaner sich für Inhalte, die in Deutschland erreichbar sind, auch vor dem deutschen Recht verantworten und nicht wie bisher vor US-Recht. Ob die bisherige Reaktion des Netzwerks Lanu bereits aussreicht, ist noch unklar.
Sollte Facebook nicht ihren Vorstellungen entsprechend reagieren, erwägt Boocompany Anzeige wegen "Volksverhetzung", "Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen", "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" und "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" zu erstatten.
Die theoretische Position von Facebook in solchen Fällen ist eindeutig: Nazi-Inhalte verstoßen gegen die Plattform-Richtlinien. Meldet ein User solchen Content wird, nach einer umfassenden Prüfung, gelöscht. Des weiteren unterstehen die Inhalte, die innerhalb einzelner Ländergrenzen hochgeladen werden, den jeweiligen nationalen Gesetzen. Heißt: Wird in Deutschland ein Hakenkreuz-Bild hochgeladen, ist es illegal. In den USA dagegen nicht zwangsläufig.
Als höchst problematisch könnte sich erweisen, dass Facebook auf den Nazi-Seiten auch Werbung von Deutschen Unternehmen wie Xing oder Stayfriends automatisch einspielt. Den betroffenen Firmen wird es wenig gefallen, in solchen Umfeldern präsent zu sein.
Allein in Deutschland zählt das Netzwerk mittlerweile knapp über zwei Millionen Mitglieder. Auch StudiVZ – der große nationale Konkurrent – hatte bereits Probleme mit faschistoiden User-Gruppen.
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