Ein "bedauerliches Büroversehen" der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) sparte allein 9Live ein Bußgeld von 115.000 Euro. In mehreren Fällen wurden Fristen verschlafen, deshalb kamen die Sender, die wegen Abzock-Quiz-Shows zahlen sollten, mehrfach um Strafen herum. Das deckt der Branchendienst Funkkorrespondenz auf. Auch ProSieben sparte sich ein Bußgeld, weil die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) eine Frist verstreichen ließ. Die Begründung hier: Die Weihnachtszeit kam dazwischen.
Am Wochenende hatte Stefan Niggemeier ein langes Stück in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung über die Bußgeldbescheide gegen 9Live und Co. geschrieben. Demnach habe die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) seit Inkrafttreten der neuen Gewinnspielsatzung vor eineinhalb Jahren wegen den Abzock-Quiz-Shows der Sender 54 Beanstandungen ausgesprochen und Bußgeld in Höhe von 575.500 Euro verhängt – größten Teils gegen 9Live.
Niggemeier bezeichnete diese Bußgeldbescheide als ein "kleines Wunder". Sie seien nämlich das "Ergebnis eines bürokratischen Kraftaktes", den der Medienjournalist wie folgt beschreibt: "Die zuständige Landesmedienanstalt stellt einen Verstoß fest, gibt dem Sender Gelegenheit zur Stellungnahme, wertet sie und gibt den Fall an die Prüfgruppe der ZAK, die ihn an die eigentliche Kommission aus den 14 Direktoren der Medienanstalten weiterleitet, die über den Bußgeldbescheid entscheidet, dessen Ausstellung dann wieder der zuständigen Medienanstalt obliegt."
Gegen den Bescheid könne der Sender Beschwerde einlegen, womit sich wiederum die Medienanstalt beschäftige und dann erneut die ZAK, erläutert er weiter. "Am Ende, wenn die Sender das Bußgeld nicht akzeptieren, geht es vor Gericht."
Aufgrund dieses langwierigen Prozesses sei, wie Axel Dürr, Sprecher der in der ZAK geschäftsführenden baden-württembergischen Landesmedienanstalt LfK, in Niggemeiers Text bestätigt, noch kein Cent bezahlt worden. Wie der Branchendienst Funkkorrespondenz berichtet, wird von einigen dieser Bußgelder auch niemals ein Cent zu zahlen sein müssen. Verantwortlich dafür sind Schlamperein der Landesmedienanstalten, die es verschlafen haben, hohe Bußgelder von 9Live und Co. einzuziehen.
Laut Funkkorrespondenz mussten inzwischen fünf Verfahren der BLM gegen den Münchner Quizsender wegen Verjährung eingestellt werden. Insgesamt ging es dort um einen Bußgeld-Betrag von 115.000 Euro. "Diese Geldsumme muss 9Live nun auf keinen Fall mehr bezahlen," schreibt der Branchendienst. "Die Verjährung kam dadurch zustande, dass durch ein äußerst bedauerliches Büroversehen während der Urlaubszeit die fünf Fälle in der BLM liegengeblieben sind und es so versäumt wurde, die Bescheide der Staatsanwaltschaft fristgerecht zuzustellen", teilte die bayerische Landesmedienanstalt in einer Stellungnahme mit.
Die Schlampereien der BLM bei den Bußgeldforderungen sind kein Einzelfall, der nur 9Live betrifft. Derartige Nachlässigkeiten hat es dem Bericht zufolge auch in Gewinnspiel-Verfahren gegen den Sender Sport 1 gegeben. Hier wurde ebenfalls in zwei Fällen geschlafen und dem Sender damit insgesamt 20.000 Euro erlassen, die "Sport 1 nun dank der Beihilfe der BLM nicht mehr bezahlen" muss.
Bei der MABB musste laut Funkkorrespondenz zuletzt ebefalls ein Bußgeldverfahren in Höhe von 10.000 Euro gegen ProSieben und dessen Sendung "Quizbreak" wegen eines Verstoßes gegen die Gewinnspielsatzung eingestellt werden. Auch hier ließ die Behörde eine Frist verstreichen. In Berlin-Brandenburg lautet die haarsträubende Begründung: "In diesem Fall kam die Weihnachtszeit dazwischen und wir hatten den Fristablauf übersehen, so dass der Bußgeldbescheid zu spät zugestellt wurde. Das ist sehr ärgerlich und bedauerlich. Seitdem beugen wir dem durch eine verbesserte Fristenüberwachung vor."
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