Sonntagsabends schaut ihm Fernseh-Deutschland in die Augen: Horst Lettenmayer lieh dem "Tatort"-Vorspann vor 40 Jahren seine Augen und Beine. Damals bekam er für den Auftritt einmalig 400 DM. Zu wenig, findet er heute. "Kein Mensch dachte, dass das Ding 40 Jahre unverändert laufen würde", sagte er der Neuen Osnabrücker Zeitung. Nach der erfolgreichen Klage der Vorspann-Urheberin prüft Lettenmayer nach MEEDIA-Informationen rechtliche Schritte. Ihm geht es dabei um das Recht am eigenen Bild.
1974 hatte Lettenmayer schon einmal versucht, gegen den BR juristisch vorzugehen. Damals klagte er auf Wiederholungshonorierung, jedoch vergeblich. "Der damalige Staranwalt Hermann Messner hatte mich dazu überredet. Er wollte damit in die Schlagzeilen der Abendzeitung", sagt er. Den Fehler in der Klage sieht er damals in der Adressierung des Beklagten. "Wir hätten die ARD verklagen sollen, da sie für die Verbreitung und damit die Wiederholungen des 'Tatorts' zuständig ist", sagt er heute.
Seitdem ruhte die Geschichte. Lettenmayer, der Elektrotechnik studierte, gründete die Firma Betec, ein Unternehmen für Beleuchtungselektronik in Dachau, und ist damit auch erfolgreich. Mittlerweile ist der 68-Jährige in Rente, doch das Unrechtsempfinden über die Vergütung von damals lässt ihn nicht los.
Dadurch, dass Kristina Böttrich-Merdjanowa im März 2010 erfolgreich vorm Landgericht München I durchsetzen konnte, dass sie zukünftig als Urheberin des "Tatort"-Vorspannes genannt wird, habe ihn die Geschichte wieder aufgewühlt. Er selbst war in dem Verfahren als Zeuge geladen. Böttrich-Merdjanowa hatte damals für das Storyboard 2.500 DM (ca. 1.300 Euro) bekommen. Nun klagt sie auf eine Nachvergütung für die jahrzehntelange erfolgreiche Nutzung des Vorspanns. Der BR und WDR müssen jetzt über den Nutzungs-Umfang der Nutzung Zahlen vorlegen. Nach Lettenmayers Angaben soll der Trailer 30.000 Mal gezeigt worden sein.
"Mir geht es bei der Sache um Gerechtigkeit", begründetet Lettenmayer seinen Schritt. Er bilde sich nichts darauf ein, dass der "Tatort"-Trailer seit Jahrzehnten seine Augenpartien und laufenden Beine zeige. "Ich will mich dafür einsetzen, dass solche Auftritt ernsthaft honoriert und in der Branche anerkannt werden", sagt er. Die junge Schauspielergeneration müsse stark gemacht und darauf hingewiesen werden, dass man sie nicht "über den Tisch ziehen kann".
Lettenmayer glaubt, dass er mit der Klage auf Tantiemen Erfolg haben könnte. Seit den Medien bewusst sei, wer sich hinter dem "fliehenden Mann" verbirge, habe er zahlreiche Interviews gegeben und sein ganzes Gesicht gezeigt. Aus diesem Grund könne er mit dem "Tatort"-Vorspann in Verbindung gebracht werden und somit das Recht am eigenen Bild einklagen.
Wem er das Mandat erteilen wird, ist noch unklar. Bei Nikolaus Reber, dem Rechtsanwalt von Böttrich-Merdjanowa, habe er aber schon angefragt, so Lettenmayer.
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